Vorsorgevollmacht beglaubigen in Augustdorf
Wer seine Vorsorge in Augustdorf rechtssicher aufstellen will, kommt an der Frage nach der Beglaubigung nicht vorbei.
Zusammengefasst
Die zuständige Betreuungsbehörde für Augustdorf sitzt bei Kreis Gütersloh. Eine Beglaubigung kostet dort 10 Euro und wird in der Regel sofort ausgeführt. Du bist an diese Behörde allerdings nicht gebunden.
Die zuständige Stelle
Betreuungsbehörden gibt es rund 330-mal in Deutschland, jeweils bei einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt. Für Augustdorf ist es Kreis Gütersloh.
| Ort | Augustdorf (33756) |
|---|---|
| Zuständige Betreuungsbehörde | Kreis Gütersloh |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Ortsgröße | Kleinstadt, rund 9.889 Einwohner |
Womit du rechnen musst
| Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde | 10,00 Euro je Beglaubigung (§ 7 BtOG) |
|---|---|
| Bei nachgewiesener Bedürftigkeit | Im Einzelfall kann von der Gebühr abgesehen werden |
| Registrierung im Vorsorgeregister | 20,50 Euro Grundgebühr, je weiterer Person 2,50 Euro |
| Notarielle Beglaubigung | Nach Geschäftswert gemäß GNotKG, in der Regel deutlich höher |
So gehst du vor
- Inhaltliche Vorbereitung: Umfang, bevollmächtigte Person und Ersatzperson festlegen.
- Dokument vollständig ausfüllen, Datum und Ort ergänzen.
- Bei der zuständigen Stelle einen Termin erfragen, eine Vorsprache ohne Termin ist oft mit Wartezeit verbunden.
- Im Termin Identität nachweisen und unterschreiben.
- Beglaubigtes Dokument mitnehmen und auf Vollständigkeit kontrollieren.
- Registrierung im Vorsorgeregister abschließen, sonst bleibt die Vollmacht im Ernstfall unbekannt.
Kleinere Gemeinden verweisen für Vorsorgefragen meist an die Kreisverwaltung. Das Rathaus vor Ort kann zwar amtlich beglaubigen, für Vorsorgevollmachten ist aber die Betreuungsbehörde die passende Stelle.
Praxistipp
Notiere auf einer Karte im Portemonnaie, dass eine Patientenverfügung existiert und wer zu benachrichtigen ist. Im Notfall zählt, was greifbar ist.
Der Weg über den Notar
Die Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde steht bei Vorsorgevollmachten der notariellen Beglaubigung grundsätzlich gleich. Zwei Fälle sprechen dennoch für das Notariat: wenn die Vollmacht Grundstücksgeschäfte abdecken soll und wenn sie über den Tod hinaus wirken muss.
Häufige Fragen
Was muss ich mitbringen?
Das Vorsorgedokument im Original und einen gültigen Ausweis. Die Unterschrift kann vorab geleistet oder vor Ort in Gegenwart der Urkundsperson gesetzt werden.
Was kostet die Registrierung im Vorsorgeregister?
Die Online-Registrierung kostet 20,50 Euro Grundgebühr, je weiterer eingetragener Person kommen 2,50 Euro hinzu.
Kann ich die Vollmacht später ändern?
Ja, solange du geschäftsfähig bist. Wichtig ist, das Original zurückzufordern und Stellen zu informieren, denen die Vollmacht vorgelegt wurde.
Offizielle Quellen
Wo du den Termin buchst und welche Sprechzeiten gelten, steht auf den Seiten der jeweiligen Verwaltung. Diese Angaben wechseln zu häufig, um sie hier verlässlich zu spiegeln.
- Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: vorsorgeregister.de
- Rechtsgrundlage der Beglaubigung: § 7 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
- Betreuungsbehörde: Website des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Sie ordnet ein, welche Stelle zuständig ist und was üblicherweise zu erwarten ist.
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