Betreuungsbehörde finden
Die Betreuungsbehörde beglaubigt deine Unterschrift unter Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Die Gebühr beträgt 10 Euro nach § 7 BtOG.
Zwei Dinge, die viele nicht wissen
Erstens: Nach § 2 Abs. 3 BtOG ist für die Beglaubigung jede Betreuungsbehörde in Deutschland zuständig, unabhängig von deinem Wohnort. Wenn du in deiner Stadt keinen Termin bekommst, kannst du in die Nachbarstadt ausweichen.
Zweitens: Eine von der Betreuungsbehörde beglaubigte Vollmacht verliert seit dem 1. Januar 2023 ihre Wirkung mit dem Tod des Vollmachtgebers. Soll die Vollmacht darüber hinaus gelten, führt der Weg zum Notariat.
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