Todesfall: was in den ersten Tagen zu tun ist
Eine nüchterne Reihenfolge für eine Situation, in der niemand klar denken kann.
Die ersten Stunden
Einen Arzt verständigen, der den Tod feststellt und die Todesbescheinigung ausstellt. Ohne dieses Dokument geht nichts weiter. Bei einem Todesfall zu Hause ist das der Hausarzt oder der ärztliche Bereitschaftsdienst.
Innerhalb der ersten Tage
Ein Bestattungsunternehmen beauftragen und den Sterbefall beim Standesamt des Sterbeorts beurkunden lassen. Dafür werden Personalausweis, Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde und die Todesbescheinigung benötigt. Sterbeurkunden gleich in mehrfacher Ausfertigung anfordern, sie werden von vielen Stellen verlangt.
Fristen im Blick behalten
Lebensversicherungen haben oft sehr kurze Meldefristen von wenigen Tagen. Die Frist zur Erbausschlagung beträgt in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis. Beides wird in der Trauer leicht übersehen.
Vorsorgedokumente prüfen
Nach einer Bestattungsverfügung suchen, bevor Entscheidungen über die Bestattungsart getroffen werden. Das Testament wird häufig erst später eröffnet und ist für die Bestattung meist zu spät.
Verträge und Konten
Versicherungen, Rentenversicherung, Krankenkasse, Vermieter, Banken, Abos und Mitgliedschaften informieren. Ein Notfallordner macht diesen Schritt aus Wochen zu Stunden.
Checkliste
- Arzt verständigen und Todesbescheinigung erhalten
- Bestattungsunternehmen beauftragen
- Sterbefall beim Standesamt anzeigen und mehrere Sterbeurkunden anfordern
- Nach Bestattungsverfügung und Vorsorgedokumenten suchen
- Lebensversicherung innerhalb der Meldefrist informieren
- Renten- und Krankenversicherung benachrichtigen
- Verträge, Abos und Konten klären
- Erbausschlagungsfrist von sechs Wochen im Blick behalten
Häufige Fragen
Wie viele Sterbeurkunden brauche ich?
Mehr als man denkt. Versicherungen, Banken, Rentenversicherung und Behörden verlangen jeweils eigene Exemplare. Es ist einfacher, gleich mehrere zu beantragen als später nachzufordern.
Wie lange habe ich Zeit für die Erbausschlagung?
In der Regel sechs Wochen ab Kenntnis von Erbfall und Berufungsgrund. Die Frist ist kurz und beginnt nicht erst mit der Testamentseröffnung.
Offizielle Quellen
Adressen, Öffnungszeiten und Terminvergabe erfährst du direkt bei der zuständigen Stelle. Wir veröffentlichen bewusst keine Kontaktdaten, die wir nicht laufend prüfen können.
- Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: vorsorgeregister.de
- Musterformulare zur Vorsorge: Bundesministerium der Justiz
- Betreuungsbehörde: Website des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsstand der Recherche: September 2026.
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