Wissen, das dir beim Regeln hilft
Testament
Ein Testament regelt deinen Nachlass. Bei der eigenhändigen Form musst du den Text selbst mit der Hand schreiben und unterschreiben.

Das Wichtigste zuerst
Zu den ordentlichen Testamentsformen gehören das notarielle Testament und das eigenhändige Testament (§ 2231 BGB). Ein eigenhändiges Testament muss vollständig mit der Hand geschrieben und unterschrieben werden (§ 2247 BGB). Ort und Datum sollten angegeben werden. Ein lediglich am Computer geschriebenes und unterschriebenes Dokument erfüllt diese Form nicht. Ohne Testament oder andere wirksame abweichende Regelung greift die gesetzliche Erbfolge. Bei Patchwork-Familien, unverheirateten Paaren und besonderen Vermögensfragen lohnt sich fachliche Beratung.
Zwei ordentliche Formen, unterschiedliche Vorbereitung
§ 2231 BGB nennt das notarielle und das eigenhändige Testament. Bei der eigenhändigen Form schreibst und unterschreibst du die Erklärung selbst mit der Hand. Ein ausgedrucktes Dokument mit Unterschrift erfüllt diese Form nicht. Eine Vorlage kann deine Vorbereitung unterstützen, sie ersetzt aber nicht die erforderliche Gestaltung deines Testaments.
Erben und einzelne Gegenstände nicht verwechseln
Die Frage, wer Erbe wird, ist nicht immer dieselbe wie die Frage, wer einen bestimmten Gegenstand erhalten soll. Notiere zunächst deine Wünsche in Alltagssprache. Lass anschließend prüfen, welche rechtliche Gestaltung dazu passt. Formulierungen, bei denen unklar bleibt, ob eine Person Erbe oder lediglich Empfänger eines bestimmten Gegenstands sein soll, können Streit auslösen.
Was du vor dem Schreiben zusammenträgst
Erstelle für die Vorbereitung eine Übersicht deiner familiären Situation, deiner wichtigen Vermögenswerte und bestehender Nachlassregelungen. Halte fest, welche Personen berücksichtigt werden sollen und welche Fragen noch offen sind. Bei Patchwork-Familien, Immobilien, Unternehmen oder mehreren Staaten ist eine fachliche Prüfung besonders sinnvoll. Die Übersicht ist eine Gesprächshilfe, noch kein Testament.
Unterschrift, Ort und Datum unterscheiden
Die eigenhändige Unterschrift ist Teil der Formanforderung nach § 2247 BGB. Ort und Datum sollen angegeben werden; fehlen sie, können zusätzliche Zweifel entstehen. Das ist nicht dieselbe Regel wie eine fehlende Unterschrift. Bei späteren Änderungen muss erkennbar bleiben, welche Fassung gemeint ist. Lass Ergänzungen und widersprüchliche ältere Regelungen prüfen.
Aufbewahrung bewusst entscheiden
Ein Testament muss nach dem Tod gefunden werden können. Die besondere amtliche Verwahrung ist eine mögliche Lösung; kläre das Verfahren und die Kosten mit dem Gericht oder Notariat. Ein digitaler Scan allein ist kein Ersatz für die eigenhändige Originalurkunde. Informiere eine Vertrauensperson darüber, dass es ein Testament gibt und wie es auffindbar ist.
| Rechtsgrundlage | §§ 2229 ff. BGB, eigenhändiges Testament nach § 2247 BGB |
|---|
Was es kostet
| Eigenhändiges Testament | Das eigene Verfassen verursacht keine Pflichtgebühren. Für fachliche Beratung können Kosten entstehen. |
|---|---|
| Notarielles Testament und amtliche Verwahrung | Es gelten gesetzliche Gebühren. Betrag und zusätzliche Registerkosten vorab anhand des konkreten Geschäfts mit dem Notariat beziehungsweise Gericht klären. |
So gehst du vor
- Überlegen, wer was erhalten soll und wer Pflichtteilsansprüche hat
- Komplett mit der Hand schreiben, nicht tippen
- Mit Ort, Datum und vollem Namen unterschreiben
- Über amtliche Verwahrung beim Amtsgericht nachdenken
- Erben mitteilen, dass ein Testament existiert
Welche Frage beantwortet welches Dokument?
| Deine Frage | Passendes Thema |
|---|---|
| Wer darf für mich handeln? | Vorsorgevollmacht |
| Welche medizinischen Wünsche sollen gelten? | Patientenverfügung |
| Wen wünsche ich mir bei einer erforderlichen Betreuung? | Betreuungsverfügung |
| Wer soll meinen Nachlass erhalten? | Testament |
Die Dokumente haben unterschiedliche Aufgaben. Ein Ordner hilft dir, sie zu organisieren; er ersetzt ihre erforderlichen Inhalte und Formen nicht.
Häufige Fehler
- Das Testament tippen statt handschriftlich zu verfassen
- Pflichtteilsansprüche übersehen
- Das Original an einem Ort verwahren, den niemand kennt
- Ein fehlendes Datum und eine fehlende Unterschrift nicht unterscheiden: Die Unterschrift ist für die eigenhändige Form erforderlich; ohne Datum können zusätzliche Zweifel entstehen.
Häufige Fragen
Kann ich ein Testament am Computer schreiben?
Ein getippter Text mit Unterschrift erfüllt nicht die eigenhändige Form nach § 2247 BGB. Die andere ordentliche Testamentsform ist das notarielle Testament nach § 2231 BGB.
Sind Ort und Datum genauso wichtig wie die Unterschrift?
Die Unterschrift ist Bestandteil der eigenhändigen Form. Ort und Datum sollen angegeben werden. Fehlen diese Angaben, können Zweifel entstehen; das Gesetz unterscheidet diesen Fall von einer fehlenden Unterschrift.
Ist eine Vorsorgevollmacht auch ein Testament?
Nein. Eine Vollmacht regelt Vertretungsbefugnisse, ein Testament den Nachlass. Ob eine Vollmacht über den Tod hinaus gilt, ist eine weitere Frage ihres Inhalts und der erforderlichen Nachweise.
Reicht ein Foto meines handschriftlichen Testaments?
Ein Foto kann beim Überblick helfen, ersetzt aber nicht die eigenhändige Originalurkunde. Organisiere die Aufbewahrung und Auffindbarkeit des Originals.
Kann ich ein eigenhändiges Testament amtlich verwahren lassen?
§ 2248 BGB sieht auf Verlangen die besondere amtliche Verwahrung vor. Erkundige dich beim Gericht nach dem aktuellen Verfahren und den Kosten.
Quellen und Prüfstand
Die rechtlichen Grundlagen kannst du in den folgenden Primärquellen nachlesen. Hinweise zur Organisation sind praktische Hilfen, keine persönliche rechtliche oder medizinische Prüfung.
- § 2231 BGB: ordentliche Testamentsformen
- § 2247 BGB: eigenhändiges Testament
- § 2248 BGB: besondere amtliche Verwahrung
Quellen geprüft am 12. Oktober 2026. Gebühren und persönliche Formanforderungen klärst du bei der zuständigen Stelle. Lass individuelle rechtliche Regelungen vom Notariat oder einer geeigneten Fachperson prüfen. Medizinische Fragen besprichst du mit deiner Ärztin oder deinem Arzt.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Inhaltlich überarbeitet am 12. Oktober 2026.

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