Quellen & Methodik
Woher unsere Angaben stammen
Alle rechtlichen Aussagen auf diesem Portal beruhen auf geltenden Gesetzen und amtlichen Quellen. Die wichtigsten sind:
| Thema | Rechtsgrundlage |
|---|---|
| Patientenverfügung | § 1827 BGB (bis 2022 § 1901a BGB) |
| Vorsorgevollmacht | § 167 BGB |
| Betreuungsverfügung | § 1816 Abs. 2 BGB |
| Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde | § 7 BtOG, Gebühr 10 Euro |
| Freie Wahl der Betreuungsbehörde | § 2 Abs. 3 BtOG |
| Zentrales Vorsorgeregister | § 78a BNotO |
| Abfragepflicht des Betreuungsgerichts | § 1814 Abs. 3 BGB in Verbindung mit § 311 FamFG |
| Ehegattennotvertretung | § 1358 BGB, seit 1. Januar 2023 |
| Eigenhändiges Testament | § 2247 BGB |
| Notar- und Gerichtsgebühren | GNotKG, Geschäftswert nach § 98 GNotKG |
Das Behördenverzeichnis
Unser Verzeichnis ordnet 3.068 Städte und Gemeinden ihrer zuständigen Verwaltungsebene zu, also dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt. Betreuungsbehörden sind in Deutschland auf dieser Ebene angesiedelt, nicht bei jeder einzelnen Gemeinde. Die Zuordnung stammt aus der amtlichen Verwaltungsgliederung.
Bewusste Lücke: Wir führen keine Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten. Diese Daten ändern sich laufend und lassen sich für 329 Behörden nicht zuverlässig aktuell halten. Eine falsche Adresse wäre schlechter als der Verweis auf die offizielle Seite der Verwaltung.
Wie wir mit Kosten umgehen
Wir unterscheiden streng zwischen zwei Arten von Angaben. Gesetzlich festgelegte Gebühren nennen wir exakt, weil sie bundesweit gelten: 10 Euro für die Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde, 20,50 Euro Grundgebühr für das Vorsorgeregister zuzüglich 2,50 Euro je weiterer Person. Vom Geschäftswert abhängige Kosten, insbesondere Notargebühren, nennen wir als Spanne und legen die Berechnungsgrundlage offen.
Aktualität
Rechtsstand der letzten vollständigen Prüfung: September 2026. Besonders relevant für dieses Themenfeld sind die Änderungen zum 1. Januar 2023 durch die Betreuungsrechtsreform, die wir eingearbeitet haben.
Korrekturen
Wenn dir eine Angabe falsch oder veraltet erscheint, schreib uns. Wir prüfen jeden Hinweis und korrigieren nachvollziehbar mit Datum.