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Wunderbar vorgesorgt

Quellen & Methodik

Woher unsere Angaben stammen

Alle rechtlichen Aussagen auf diesem Portal beruhen auf geltenden Gesetzen und amtlichen Quellen. Die wichtigsten sind:

Thema Rechtsgrundlage
Patientenverfügung § 1827 BGB (bis 2022 § 1901a BGB)
Vorsorgevollmacht § 167 BGB
Betreuungsverfügung § 1816 Abs. 2 BGB
Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde § 7 BtOG, Gebühr 10 Euro
Freie Wahl der Betreuungsbehörde § 2 Abs. 3 BtOG
Zentrales Vorsorgeregister § 78a BNotO
Abfragepflicht des Betreuungsgerichts § 1814 Abs. 3 BGB in Verbindung mit § 311 FamFG
Ehegattennotvertretung § 1358 BGB, seit 1. Januar 2023
Eigenhändiges Testament § 2247 BGB
Notar- und Gerichtsgebühren GNotKG, Geschäftswert nach § 98 GNotKG

Das Behördenverzeichnis

Unser Verzeichnis ordnet 3.068 Städte und Gemeinden ihrer zuständigen Verwaltungsebene zu, also dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt. Betreuungsbehörden sind in Deutschland auf dieser Ebene angesiedelt, nicht bei jeder einzelnen Gemeinde. Die Zuordnung stammt aus der amtlichen Verwaltungsgliederung.

Bewusste Lücke: Wir führen keine Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten. Diese Daten ändern sich laufend und lassen sich für 329 Behörden nicht zuverlässig aktuell halten. Eine falsche Adresse wäre schlechter als der Verweis auf die offizielle Seite der Verwaltung.

Wie wir mit Kosten umgehen

Wir unterscheiden streng zwischen zwei Arten von Angaben. Gesetzlich festgelegte Gebühren nennen wir exakt, weil sie bundesweit gelten: 10 Euro für die Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde, 20,50 Euro Grundgebühr für das Vorsorgeregister zuzüglich 2,50 Euro je weiterer Person. Vom Geschäftswert abhängige Kosten, insbesondere Notargebühren, nennen wir als Spanne und legen die Berechnungsgrundlage offen.

Aktualität

Rechtsstand der letzten vollständigen Prüfung: September 2026. Besonders relevant für dieses Themenfeld sind die Änderungen zum 1. Januar 2023 durch die Betreuungsrechtsreform, die wir eingearbeitet haben.

Korrekturen

Wenn dir eine Angabe falsch oder veraltet erscheint, schreib uns. Wir prüfen jeden Hinweis und korrigieren nachvollziehbar mit Datum.