Vorsorgevollmacht beglaubigen: Behörde oder Notar?
Zehn Euro bei der Betreuungsbehörde oder mehrere hundert beim Notar. Die Entscheidung hängt an einer einzigen Frage.
Die Grundregel
Für Bankgeschäfte, Behördengänge und die meisten Alltagsangelegenheiten genügt die Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde. Sie kostet nach § 7 BtOG bundeseinheitlich 10 Euro und steht der notariellen Beglaubigung bei Vollmachten grundsätzlich gleich.
Die entscheidende Ausnahme
Seit dem 1. Januar 2023 endet die Wirkung einer von der Betreuungsbehörde beglaubigten Vollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers. Wer möchte, dass die Vollmacht auch danach noch wirkt, etwa um Bankgeschäfte nach dem Todesfall abzuwickeln, muss zum Notar.
Immobilien gehören zum Notar
Sobald Grundstücke oder Grundbucheintragungen betroffen sind, reicht die einfache Beglaubigung oft nicht. Auch bei Verbraucherdarlehen gelten besondere Formanforderungen.
Jede Behörde ist zuständig
Nach § 2 Abs. 3 BtOG kannst du für die Beglaubigung zu jeder Betreuungsbehörde gehen, unabhängig von deinem Wohnort. Erforderlich ist eine persönliche Vorsprache mit Ausweis und dem Dokument im Original.
Was der Termin kostet und dauert
Die Beglaubigung wird in der Regel sofort durchgeführt. Bei Bedürftigkeit kann von der Gebühr abgesehen werden. Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.
Checkliste
- Klären, wofür die Vollmacht gebraucht wird
- Bei Immobilien oder Wirkung über den Tod hinaus den Notar wählen
- Sonst Termin bei einer Betreuungsbehörde vereinbaren
- Ausweis und Vollmacht im Original mitbringen
- Nach der Beglaubigung im Zentralen Vorsorgeregister registrieren
Häufige Fragen
Was kostet die Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde?
10 Euro je Beglaubigung, bundeseinheitlich geregelt in § 7 BtOG.
Muss ich zur Behörde an meinem Wohnort?
Nein. Für die Beglaubigung ist nach § 2 Abs. 3 BtOG jede Betreuungsbehörde örtlich zuständig.
Gilt die Behördenbeglaubigung bei Banken?
In der Regel ja. Genau dafür wurde die Beglaubigungskompetenz eingeführt, weil Vollmachten bei Banken häufig auf Akzeptanzprobleme stießen.
Offizielle Quellen
Adressen, Öffnungszeiten und Terminvergabe erfährst du direkt bei der zuständigen Stelle. Wir veröffentlichen bewusst keine Kontaktdaten, die wir nicht laufend prüfen können.
- Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: vorsorgeregister.de
- Musterformulare zur Vorsorge: Bundesministerium der Justiz
- Betreuungsbehörde: Website des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsstand der Recherche: September 2026.
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