Generalvollmacht
Eine umfassende Vollmacht, die grundsätzlich alle Rechtsgeschäfte abdeckt, die vertretbar sind.
Das Wichtigste zuerst
Die Generalvollmacht geht weiter als die typische Vorsorgevollmacht, weil sie nicht auf den Vorsorgefall beschränkt ist, sondern sofort gilt. Genau darin liegt Chance und Risiko: Die bevollmächtigte Person kann sofort handeln, auch wenn du noch voll entscheidungsfähig bist. Das setzt sehr großes Vertrauen voraus. In der Praxis wird sie oft mit der Vorsorgevollmacht kombiniert, indem die Vollmacht zwar sofort erteilt, aber im Innenverhältnis an den Vorsorgefall gebunden wird.
| Rechtsgrundlage | § 167 BGB |
|---|
Was es kostet
| Selbst verfassen | kostenlos |
|---|---|
| Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde | 10 Euro, sofern der Zweck die Vermeidung einer Betreuung ist |
| Notarielle Beglaubigung oder Beurkundung | je nach Vermögen und Umfang |
So gehst du vor
- Sehr sorgfältig überlegen, wem du sie erteilst
- Innenverhältnis schriftlich regeln, also wann von der Vollmacht Gebrauch gemacht werden darf
- Umfang und Ausschlüsse klar benennen
- Über Beglaubigung entscheiden
- Registrieren lassen
Häufige Fehler
- Eine Generalvollmacht leichtfertig erteilen, weil sie sofort wirkt
- Das Innenverhältnis nicht regeln
- Keine Widerrufsmöglichkeit einplanen
Häufige Fragen
Worin unterscheidet sie sich von der Vorsorgevollmacht?
Die Vorsorgevollmacht ist auf den Fall zugeschnitten, dass du selbst nicht mehr handeln kannst. Eine Generalvollmacht gilt grundsätzlich sofort und umfassend. In der Praxis werden beide oft kombiniert.
Kann ich sie widerrufen?
Ja, eine Vollmacht ist grundsätzlich jederzeit widerruflich, solange du geschäftsfähig bist. Wichtig ist, das Original zurückzufordern und Dritte zu informieren.
Offizielle Quellen
Adressen, Öffnungszeiten und Terminvergabe erfährst du direkt bei der zuständigen Stelle. Wir veröffentlichen bewusst keine Kontaktdaten, die wir nicht laufend prüfen können.
- Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: vorsorgeregister.de
- Musterformulare zur Vorsorge: Bundesministerium der Justiz
- Betreuungsbehörde: Website des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt
Diese Seite gibt allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsstand der Recherche: September 2026.
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