Vorsorgevollmacht
Bevollmächtigt eine Vertrauensperson, für dich zu handeln, wenn du es selbst nicht mehr kannst. Sie vermeidet die gerichtliche Betreuung.
Das Wichtigste zuerst
Die Vorsorgevollmacht ist das wirksamste Instrument gegen eine gerichtlich angeordnete Betreuung. Wer eine gültige Vollmacht hat, braucht in der Regel keinen Betreuer. Rechtlich ist sie formfrei, eine eigenhändig unterschriebene Seite genügt. In der Praxis entscheidet aber die Akzeptanz: Banken, Grundbuchämter und Behörden verlangen häufig mehr als die einfache Schriftform. Seit dem 1. Januar 2023 gilt eine wichtige Einschränkung, die viele nicht kennen: Eine von der Betreuungsbehörde beglaubigte Vollmacht verliert ihre Wirkung mit dem Tod des Vollmachtgebers. Wer eine über den Tod hinaus wirkende Vollmacht braucht, muss zum Notar.
| Rechtsgrundlage | § 167 BGB, Beglaubigung nach § 7 BtOG |
|---|
Was es kostet
| Selbst verfassen | kostenlos |
|---|---|
| Öffentliche Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde | 10 Euro bundeseinheitlich nach § 7 BtOG |
| Notarielle Beglaubigung | je nach Vermögen, häufig im unteren bis mittleren zweistelligen Bereich |
| Notarielle Beurkundung | richtet sich nach dem Geschäftswert nach GNotKG, bei höherem Vermögen dreistellig |
| Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister | 20,50 Euro online, zuzüglich 2,50 Euro je weiterer Person |
So gehst du vor
- Vertrauensperson auswählen und vorher mit ihr sprechen
- Umfang der Vollmacht festlegen: Gesundheit, Vermögen, Aufenthalt, Behörden
- Entscheiden, ob eine Beglaubigung nötig ist, und wenn ja, welche Art
- Termin bei der Betreuungsbehörde oder beim Notar vereinbaren
- Im Zentralen Vorsorgeregister registrieren
- Original an einem auffindbaren Ort verwahren und der Vertrauensperson sagen, wo
Häufige Fehler
- Annehmen, die einfache Schriftform reiche für alles, auch für Immobiliengeschäfte
- Übersehen, dass die Behördenbeglaubigung mit dem Tod endet
- Keine Ersatzperson benennen, falls die erste Person ausfällt
- Die Vollmacht nicht registrieren, sodass das Gericht sie im Ernstfall nicht findet
Häufige Fragen
Was kostet die Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde?
Für jede Beglaubigung wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben, bundeseinheitlich nach § 7 BtOG. Bei Bedürftigkeit kann im Einzelfall von der Gebühr abgesehen werden.
Kann ich zu jeder Betreuungsbehörde gehen?
Ja. Nach § 2 Abs. 3 BtOG ist für die Beglaubigung jede Betreuungsbehörde örtlich zuständig, unabhängig davon, wo du wohnst. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Behörde oder Notar, was ist besser?
Für Bankgeschäfte und die meisten Alltagsangelegenheiten reicht die Behördenbeglaubigung für 10 Euro. Sobald Immobilien, das Grundbuch oder eine Wirkung über den Tod hinaus im Spiel sind, führt kein Weg am Notar vorbei.
Verhindert die Vollmacht wirklich eine Betreuung?
In aller Regel ja. Das Betreuungsgericht darf einen Betreuer nur bestellen, wenn die Angelegenheiten nicht durch einen Bevollmächtigten erledigt werden können. Voraussetzung ist, dass die Vollmacht gefunden wird, weshalb die Registrierung so wichtig ist.
Offizielle Quellen
Adressen, Öffnungszeiten und Terminvergabe erfährst du direkt bei der zuständigen Stelle. Wir veröffentlichen bewusst keine Kontaktdaten, die wir nicht laufend prüfen können.
- Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: vorsorgeregister.de
- Musterformulare zur Vorsorge: Bundesministerium der Justiz
- Betreuungsbehörde: Website des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt
Diese Seite gibt allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsstand der Recherche: September 2026.
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