Vorsorgevollmacht beglaubigen in Bargteheide
Bargteheide gehört zu Kreis Stormarn. Dort ist die Betreuungsbehörde angesiedelt, die Vorsorgevollmachten öffentlich beglaubigen darf.
Im Kern
Wer aus Bargteheide kommt, findet die Betreuungsbehörde bei Kreis Stormarn. Für 10 Euro wird dort die Unterschrift unter der Vorsorgevollmacht öffentlich beglaubigt. Die Wahl der Behörde ist bundesweit frei.
Wohin du dich wendest
Wer aus Bargteheide kommt, findet die Betreuungsbehörde nicht im eigenen Rathaus, sondern bei Kreis Stormarn. Das ist keine Besonderheit, sondern die Regel.
| Ort | Bargteheide (22939) |
|---|---|
| Zuständige Betreuungsbehörde | Kreis Stormarn |
| Bundesland | Schleswig-Holstein |
| Ortsgröße | Kleinstadt, rund 13.640 Einwohner |
Womit du rechnen musst
| Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde | 10,00 Euro je Beglaubigung (§ 7 BtOG) |
|---|---|
| Bei nachgewiesener Bedürftigkeit | Im Einzelfall kann von der Gebühr abgesehen werden |
| Registrierung im Vorsorgeregister | 20,50 Euro Grundgebühr, je weiterer Person 2,50 Euro |
| Notarielle Beglaubigung | Nach Geschäftswert gemäß GNotKG, in der Regel deutlich höher |
So gehst du vor
- Inhaltliche Vorbereitung: Umfang, bevollmächtigte Person und Ersatzperson festlegen.
- Dokument vollständig ausfüllen, Datum und Ort ergänzen.
- Bei der zuständigen Stelle einen Termin erfragen, eine Vorsprache ohne Termin ist oft mit Wartezeit verbunden.
- Im Termin Identität nachweisen und unterschreiben.
- Beglaubigtes Dokument mitnehmen und auf Vollständigkeit kontrollieren.
- Registrierung im Vorsorgeregister abschließen, sonst bleibt die Vollmacht im Ernstfall unbekannt.
In kleineren Gemeinden wie Bargteheide gibt es keine eigene Betreuungsbehörde. Zuständig ist die Kreisverwaltung, was eine Anfahrt bedeutet.
Praxistipp
Lass gleich mehrere Ausfertigungen beglaubigen, wenn du die Vollmacht bei mehreren Stellen vorlegen willst. Jede Beglaubigung kostet erneut 10 Euro.
Wann der Notar besser ist
Die Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde steht bei Vorsorgevollmachten der notariellen Beglaubigung grundsätzlich gleich. Zwei Fälle sprechen dennoch für das Notariat: wenn die Vollmacht Grundstücksgeschäfte abdecken soll und wenn sie über den Tod hinaus wirken muss.
Häufige Fragen
Beglaubigt die Behörde auch meine Patientenverfügung?
Nein. Die Beglaubigungskompetenz nach § 7 BtOG umfasst Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Eine Patientenverfügung braucht ohnehin keine Beglaubigung, für sie genügt Schriftform nach § 1827 BGB.
Was ist mit Immobilien und Grundbuch?
Für Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt ist eine öffentlich beglaubigte Vollmacht erforderlich. Wegen der Begrenzung der Behördenbeglaubigung ist hier der Notar der sicherere Weg.
Was muss ich mitbringen?
Das Vorsorgedokument im Original und einen gültigen Ausweis. Die Unterschrift kann vorab geleistet oder vor Ort in Gegenwart der Urkundsperson gesetzt werden.
Offizielle Quellen
Wir verzichten bewusst auf eigene Adressangaben. Die Verwaltungen pflegen ihre Kontaktdaten selbst, dort stehen sie aktuell.
- Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: vorsorgeregister.de
- Betreuungsbehörde: Website des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt
- Rechtsgrundlage der Beglaubigung: § 7 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Sie ordnet ein, welche Stelle zuständig ist und was üblicherweise zu erwarten ist.
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