Zum Inhalt springen
Wunderbar vorgesorgt

Vorsorgevollmacht beglaubigen in Bonn

Wenn du in Bonn wohnst und deine Vollmacht amtlich beglaubigen lassen willst, ist die Betreuungsbehörde bei Kreisfreie Stadt Bonn zuständig.

Zusammengefasst

Bonn gehört zum Zuständigkeitsbereich von Kreisfreie Stadt Bonn. Dort beglaubigt die Betreuungsbehörde Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zum bundeseinheitlichen Satz von 10 Euro.

Zuständigkeit

Bonn in Nordrhein-Westfalen wird von der Betreuungsbehörde bei Kreisfreie Stadt Bonn mitbetreut. Diese Zuordnung ergibt sich aus der Verwaltungsgliederung.

OrtBonn (53103)
Zuständige BetreuungsbehördeKreisfreie Stadt Bonn
BundeslandNordrhein-Westfalen
OrtsgrößeGroßstadt, rund 330.579 Einwohner

Die Gebühren

Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde10,00 Euro je Beglaubigung (§ 7 BtOG)
Bei nachgewiesener BedürftigkeitIm Einzelfall kann von der Gebühr abgesehen werden
Registrierung im Vorsorgeregister20,50 Euro Grundgebühr, je weiterer Person 2,50 Euro
Notarielle BeglaubigungNach Geschäftswert gemäß GNotKG, in der Regel deutlich höher

Der Ablauf

  1. Muster wählen und an die eigene Situation anpassen, pauschale Formulierungen möglichst vermeiden.
  2. Mit der Person sprechen, die bevollmächtigt werden soll, und klären, ob sie die Aufgabe übernehmen will.
  3. Termin bei einer Betreuungsbehörde vereinbaren, nach § 2 Abs. 3 BtOG ist die Wahl frei.
  4. Original und Personaldokument zum Termin mitnehmen.
  5. Beglaubigung entgegennehmen, die Gebühr von 10 Euro wird vor Ort fällig.
  6. Aufbewahrungsort festlegen, der bevollmächtigten Person mitteilen und im Register hinterlegen.

In größeren Städten ist die Nachfrage nach Beglaubigungsterminen entsprechend hoch. Eine Terminvereinbarung im Voraus spart in Bonn erfahrungsgemäß Zeit.

Praxistipp

Sprich mit der Person, die du bevollmächtigen willst, bevor du unterschreibst. Eine Vollmacht ohne Absprache führt im Ernstfall zu Unsicherheit.

Andere Möglichkeiten

Der Preisunterschied ist erheblich, der Unterschied in der Wirkung aber auch. Die Behördenbeglaubigung deckt den Alltag ab, die notarielle Form deckt zusätzlich Grundbuch und den Zeitraum nach dem Tod ab.

Das wird oft gefragt

Muss ich zur Betreuungsbehörde in Kreisfreie Stadt Bonn?

Nicht zwingend. Nach § 2 Abs. 3 BtOG ist für die Beglaubigung jede Betreuungsbehörde in Deutschland örtlich zuständig, unabhängig von deinem Wohnort.

Gilt die Beglaubigung auch bei meiner Bank?

In der Regel ja. Die Beglaubigungskompetenz der Betreuungsbehörden wurde gerade deshalb eingeführt, weil Vorsorgevollmachten bei Banken oft auf Akzeptanzprobleme stießen.

Was kostet die Beglaubigung in Bonn?

Die Gebühr beträgt bundeseinheitlich 10 Euro je Beglaubigung, geregelt in § 7 BtOG. Bei nachgewiesener Bedürftigkeit kann im Einzelfall darauf verzichtet werden.

Offizielle Quellen

Adressen, Öffnungszeiten und Terminvergabe erfährst du direkt bei der zuständigen Stelle. Wir veröffentlichen bewusst keine Kontaktdaten, die wir nicht laufend prüfen können.

  • Betreuungsbehörde: Website des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt
  • Rechtsgrundlage der Beglaubigung: § 7 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
  • Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: vorsorgeregister.de

Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Sie ordnet ein, welche Stelle zuständig ist und was üblicherweise zu erwarten ist.

Persönliche Vorsorge-Beratung anfragen

Du weißt jetzt, welche Dokumente du brauchst. Wenn du bei der Umsetzung Unterstützung möchtest, melde dich. Wir leiten deine Anfrage an eine passende Beratungsstelle oder Fachperson in deiner Region weiter.

Pflichtfeld ist nur die E-Mail-Adresse. Wir nutzen deine Angaben ausschließlich zur Beantwortung deiner Anfrage und geben sie nicht zu Werbezwecken weiter. Hinweise zur Verarbeitung stehen in der Datenschutzerklärung.

Noch unsicher, welche Dokumente du brauchst?

Der Vorsorge-Check zeigt dir in fünf Fragen, was in deiner Situation sinnvoll ist.

Vorsorge-Check starten

Weitere Orte in Kreisfreie Stadt Bonn

Alle Orte in Kreisfreie Stadt Bonn