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Wunderbar vorgesorgt

Vorsorgevollmacht beglaubigen in Burg auf Fehmarn

Für die Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht gibt es in Burg auf Fehmarn zwei Wege: die Betreuungsbehörde oder ein Notariat.

Das Wichtigste zuerst

In Burg auf Fehmarn führt der Weg zur Betreuungsbehörde von Kreisfreie Stadt Lübeck. Die Gebühr liegt bundesweit bei 10 Euro je Beglaubigung, unabhängig davon, welche Behörde du aufsuchst.

Welche Behörde zuständig ist

Burg auf Fehmarn liegt in Schleswig-Holstein und gehört verwaltungstechnisch zu Kreisfreie Stadt Lübeck. Betreuungsbehörden sind in Deutschland bei den Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelt, nicht bei jeder einzelnen Gemeinde.

OrtBurg auf Fehmarn (23547)
Zuständige BetreuungsbehördeKreisfreie Stadt Lübeck
BundeslandSchleswig-Holstein
OrtsgrößeKleinstadt, rund 6.000 Einwohner

Was du zahlst

Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde10,00 Euro je Beglaubigung (§ 7 BtOG)
Bei nachgewiesener BedürftigkeitIm Einzelfall kann von der Gebühr abgesehen werden
Registrierung im Vorsorgeregister20,50 Euro Grundgebühr, je weiterer Person 2,50 Euro
Notarielle BeglaubigungNach Geschäftswert gemäß GNotKG, in der Regel deutlich höher

Das Vorgehen

  1. Muster wählen und an die eigene Situation anpassen, pauschale Formulierungen möglichst vermeiden.
  2. Mit der Person sprechen, die bevollmächtigt werden soll, und klären, ob sie die Aufgabe übernehmen will.
  3. Termin bei einer Betreuungsbehörde vereinbaren, nach § 2 Abs. 3 BtOG ist die Wahl frei.
  4. Original und Personaldokument zum Termin mitnehmen.
  5. Beglaubigung entgegennehmen, die Gebühr von 10 Euro wird vor Ort fällig.
  6. Aufbewahrungsort festlegen, der bevollmächtigten Person mitteilen und im Register hinterlegen.

Kleinere Gemeinden verweisen für Vorsorgefragen meist an die Kreisverwaltung. Das Rathaus vor Ort kann zwar amtlich beglaubigen, für Vorsorgevollmachten ist aber die Betreuungsbehörde die passende Stelle.

Praxistipp

Kläre vorab bei deiner Bank, ob sie zusätzlich ein eigenes Formular wünscht. Das ersetzt die Vollmacht nicht, erspart aber Diskussionen am Schalter.

Alternativen

Ein Notariat ist nicht immer nötig, aber manchmal unverzichtbar. Sobald das Grundbuch betroffen ist oder die Vollmacht nach dem Tod weiterwirken soll, reicht der Behördenweg nicht aus.

Das wird oft gefragt

Was muss ich mitbringen?

Das Vorsorgedokument im Original und einen gültigen Ausweis. Die Unterschrift kann vorab geleistet oder vor Ort in Gegenwart der Urkundsperson gesetzt werden.

Beglaubigt die Behörde auch meine Patientenverfügung?

Nein. Die Beglaubigungskompetenz nach § 7 BtOG umfasst Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Eine Patientenverfügung braucht ohnehin keine Beglaubigung, für sie genügt Schriftform nach § 1827 BGB.

Was passiert ohne Vorsorgevollmacht?

Wird eine Vertretung nötig und liegt keine Vollmacht vor, bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer. Das kann auch eine familienfremde Person sein.

Offizielle Quellen

Für Adresse, Sprechzeiten und Terminbuchung ist die offizielle Website der zuständigen Verwaltung die verlässlichste Quelle.

  • Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: vorsorgeregister.de
  • Zuständigkeitsregelung: § 2 Abs. 3 BtOG, freie Wahl der Betreuungsbehörde
  • Betreuungsbehörde: Website des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt

Wir sind keine Rechtsberatung. Für die Beurteilung deiner persönlichen Situation ist eine Anwältin, ein Anwalt oder ein Notariat die richtige Adresse.

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