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Wunderbar vorgesorgt

Vorsorgevollmacht beglaubigen in Erdweg

In Erdweg übernimmt die Betreuungsbehörde die öffentliche Beglaubigung von Vorsorgedokumenten. Träger ist Landkreis Dachau.

Im Kern

Für Erdweg ist die Betreuungsbehörde bei Landkreis Dachau zuständig. Die öffentliche Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung kostet dort 10 Euro. Nach § 2 Abs. 3 BtOG steht es dir frei, stattdessen jede andere Betreuungsbehörde in Deutschland aufzusuchen.

Zuständigkeit

In Bayern folgt die Zuständigkeit derselben Logik wie bundesweit: Die Betreuungsbehörde sitzt auf Kreisebene, für Erdweg also bei Landkreis Dachau.

OrtErdweg (85217)
Zuständige BetreuungsbehördeLandkreis Dachau
BundeslandBayern
OrtsgrößeKleinstadt, rund 5.629 Einwohner

Womit du rechnen musst

Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde10,00 Euro je Beglaubigung (§ 7 BtOG)
Bei nachgewiesener BedürftigkeitIm Einzelfall kann von der Gebühr abgesehen werden
Registrierung im Vorsorgeregister20,50 Euro Grundgebühr, je weiterer Person 2,50 Euro
Notarielle BeglaubigungNach Geschäftswert gemäß GNotKG, in der Regel deutlich höher

So gehst du vor

  1. Inhaltliche Vorbereitung: Umfang, bevollmächtigte Person und Ersatzperson festlegen.
  2. Dokument vollständig ausfüllen, Datum und Ort ergänzen.
  3. Bei der zuständigen Stelle einen Termin erfragen, eine Vorsprache ohne Termin ist oft mit Wartezeit verbunden.
  4. Im Termin Identität nachweisen und unterschreiben.
  5. Beglaubigtes Dokument mitnehmen und auf Vollständigkeit kontrollieren.
  6. Registrierung im Vorsorgeregister abschließen, sonst bleibt die Vollmacht im Ernstfall unbekannt.

Kleinere Gemeinden verweisen für Vorsorgefragen meist an die Kreisverwaltung. Das Rathaus vor Ort kann zwar amtlich beglaubigen, für Vorsorgevollmachten ist aber die Betreuungsbehörde die passende Stelle.

Praxistipp

Lass gleich mehrere Ausfertigungen beglaubigen, wenn du die Vollmacht bei mehreren Stellen vorlegen willst. Jede Beglaubigung kostet erneut 10 Euro.

Andere Möglichkeiten

Der Preisunterschied ist erheblich, der Unterschied in der Wirkung aber auch. Die Behördenbeglaubigung deckt den Alltag ab, die notarielle Form deckt zusätzlich Grundbuch und den Zeitraum nach dem Tod ab.

Häufig gestellte Fragen

Kann die Behörde meine Vollmacht auch formulieren?

Nein, die Betreuungsbehörde beglaubigt die Unterschrift, sie berät nicht zur inhaltlichen Gestaltung. Für die Formulierung gibt es kostenlose Muster des Bundesjustizministeriums oder anwaltliche Beratung.

Was kostet die Beglaubigung in Erdweg?

Die Gebühr beträgt bundeseinheitlich 10 Euro je Beglaubigung, geregelt in § 7 BtOG. Bei nachgewiesener Bedürftigkeit kann im Einzelfall darauf verzichtet werden.

Was muss ich mitbringen?

Das Vorsorgedokument im Original und einen gültigen Ausweis. Die Unterschrift kann vorab geleistet oder vor Ort in Gegenwart der Urkundsperson gesetzt werden.

Offizielle Quellen

Wir verzichten bewusst auf eigene Adressangaben. Die Verwaltungen pflegen ihre Kontaktdaten selbst, dort stehen sie aktuell.

  • Zuständigkeitsregelung: § 2 Abs. 3 BtOG, freie Wahl der Betreuungsbehörde
  • Rechtsgrundlage der Beglaubigung: § 7 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
  • Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: vorsorgeregister.de

Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Sie ordnet ein, welche Stelle zuständig ist und was üblicherweise zu erwarten ist.

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