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Wunderbar vorgesorgt

Vorsorgevollmacht beglaubigen in Eselsberg

Diese Übersicht fasst zusammen, was Menschen aus Eselsberg zur Beglaubigung ihrer Vorsorgedokumente wissen sollten.

Kurz gesagt

Die zuständige Betreuungsbehörde für Eselsberg sitzt bei Stadtkreis Ulm. Eine Beglaubigung kostet dort 10 Euro und wird in der Regel sofort ausgeführt. Du bist an diese Behörde allerdings nicht gebunden.

Die zuständige Stelle

In Baden-Württemberg folgt die Zuständigkeit derselben Logik wie bundesweit: Die Betreuungsbehörde sitzt auf Kreisebene, für Eselsberg also bei Stadtkreis Ulm.

OrtEselsberg (89070)
Zuständige BetreuungsbehördeStadtkreis Ulm
BundeslandBaden-Württemberg
OrtsgrößeKleinstadt, rund 19.075 Einwohner

Was es kostet

Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde10,00 Euro je Beglaubigung (§ 7 BtOG)
Bei nachgewiesener BedürftigkeitIm Einzelfall kann von der Gebühr abgesehen werden
Registrierung im Vorsorgeregister20,50 Euro Grundgebühr, je weiterer Person 2,50 Euro
Notarielle BeglaubigungNach Geschäftswert gemäß GNotKG, in der Regel deutlich höher

So läuft es ab

  1. Zuerst den Inhalt festlegen: Welche Bereiche soll die Vollmacht abdecken, wer soll bevollmächtigt sein, wer als Ersatz.
  2. Dokument ausdrucken und noch nicht unterschreiben, das kann vor Ort geschehen.
  3. Bei der Betreuungsbehörde anrufen und einen Termin abstimmen, Wartezeiten fallen sonst unnötig an.
  4. Mit Ausweis und Dokument erscheinen, die Urkundsperson prüft die Identität.
  5. Nach der Beglaubigung prüfen, ob Vermerk, Siegel und Datum vollständig sind.
  6. Die Registrierung im Vorsorgeregister direkt im Anschluss erledigen, sie dauert online wenige Minuten.

In kleineren Gemeinden wie Eselsberg gibt es keine eigene Betreuungsbehörde. Zuständig ist die Kreisverwaltung, was eine Anfahrt bedeutet.

Praxistipp

Denk die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister direkt mit. Ohne Eintrag findet das Betreuungsgericht deine Vollmacht im Ernstfall nicht.

Notar oder Behörde

Ein Notariat ist nicht immer nötig, aber manchmal unverzichtbar. Sobald das Grundbuch betroffen ist oder die Vollmacht nach dem Tod weiterwirken soll, reicht der Behördenweg nicht aus.

Noch offene Fragen

Was passiert ohne Vorsorgevollmacht?

Wird eine Vertretung nötig und liegt keine Vollmacht vor, bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer. Das kann auch eine familienfremde Person sein.

Brauche ich als Verheiratete überhaupt eine Vollmacht?

Ja. Das seit 2023 geltende Ehegattennotvertretungsrecht nach § 1358 BGB gilt nur für Gesundheitsangelegenheiten, ist auf sechs Monate begrenzt und deckt weder Bankgeschäfte noch Behördenkontakte ab.

Beglaubigt die Behörde auch meine Patientenverfügung?

Nein. Die Beglaubigungskompetenz nach § 7 BtOG umfasst Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Eine Patientenverfügung braucht ohnehin keine Beglaubigung, für sie genügt Schriftform nach § 1827 BGB.

Offizielle Quellen

Kontaktdaten führen wir hier absichtlich nicht. Behördenadressen und Sprechzeiten ändern sich, deshalb verweisen wir auf die offiziellen Seiten statt auf womöglich veraltete Angaben.

  • Zuständigkeitsregelung: § 2 Abs. 3 BtOG, freie Wahl der Betreuungsbehörde
  • Rechtsgrundlage der Beglaubigung: § 7 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
  • Betreuungsbehörde: Website des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt

Diese Seite gibt allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die genannten Gebühren beruhen auf gesetzlichen Regelungen, Stand der Recherche ist September 2026.

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