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Wunderbar vorgesorgt

Vorsorgevollmacht beglaubigen in Frankenberg

Frankenberg gehört zu Landkreis Waldeck-Frankenberg. Dort ist die Betreuungsbehörde angesiedelt, die Vorsorgevollmachten öffentlich beglaubigen darf.

Auf einen Blick

Ansprechpartner für Frankenberg ist die Betreuungsbehörde von Landkreis Waldeck-Frankenberg. Sie beglaubigt deine Unterschrift für 10 Euro, geregelt in § 7 BtOG. Eine persönliche Vorsprache ist dabei erforderlich.

Wer ist zuständig

Frankenberg liegt in Hessen und gehört verwaltungstechnisch zu Landkreis Waldeck-Frankenberg. Betreuungsbehörden sind in Deutschland bei den Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelt, nicht bei jeder einzelnen Gemeinde.

OrtFrankenberg (35107)
Zuständige BetreuungsbehördeLandkreis Waldeck-Frankenberg
BundeslandHessen
OrtsgrößeKleinstadt, rund 17.635 Einwohner

Die Gebühren

Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde10,00 Euro je Beglaubigung (§ 7 BtOG)
Bei nachgewiesener BedürftigkeitIm Einzelfall kann von der Gebühr abgesehen werden
Registrierung im Vorsorgeregister20,50 Euro Grundgebühr, je weiterer Person 2,50 Euro
Notarielle BeglaubigungNach Geschäftswert gemäß GNotKG, in der Regel deutlich höher

Der Ablauf

  1. Inhaltliche Vorbereitung: Umfang, bevollmächtigte Person und Ersatzperson festlegen.
  2. Dokument vollständig ausfüllen, Datum und Ort ergänzen.
  3. Bei der zuständigen Stelle einen Termin erfragen, eine Vorsprache ohne Termin ist oft mit Wartezeit verbunden.
  4. Im Termin Identität nachweisen und unterschreiben.
  5. Beglaubigtes Dokument mitnehmen und auf Vollständigkeit kontrollieren.
  6. Registrierung im Vorsorgeregister abschließen, sonst bleibt die Vollmacht im Ernstfall unbekannt.

In kleineren Gemeinden wie Frankenberg gibt es keine eigene Betreuungsbehörde. Zuständig ist die Kreisverwaltung, was eine Anfahrt bedeutet.

Praxistipp

Lass gleich mehrere Ausfertigungen beglaubigen, wenn du die Vollmacht bei mehreren Stellen vorlegen willst. Jede Beglaubigung kostet erneut 10 Euro.

Alternativen

Ob Behörde oder Notariat, entscheidet sich an einer Frage: Was soll die bevollmächtigte Person können? Bleibt es bei Bank, Behörden und Gesundheit, genügt die Behörde. Kommen Immobilien dazu, führt der Weg zum Notar.

Häufige Fragen

Wie finde ich die Adresse der Betreuungsbehörde?

Über die offizielle Website von Landkreis Waldeck-Frankenberg oder über das Behördenverzeichnis deines Bundeslandes. Wir veröffentlichen bewusst keine Adressdaten, die wir nicht laufend prüfen können.

Gilt die Beglaubigung auch bei meiner Bank?

In der Regel ja. Die Beglaubigungskompetenz der Betreuungsbehörden wurde gerade deshalb eingeführt, weil Vorsorgevollmachten bei Banken oft auf Akzeptanzprobleme stießen.

Was muss ich mitbringen?

Das Vorsorgedokument im Original und einen gültigen Ausweis. Die Unterschrift kann vorab geleistet oder vor Ort in Gegenwart der Urkundsperson gesetzt werden.

Offizielle Quellen

Die konkrete Anschrift und die Erreichbarkeit erfragst du am besten direkt. Wir verlinken deshalb auf die amtlichen Stellen statt eigene Listen zu führen.

  • Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: vorsorgeregister.de
  • Betreuungsbehörde: Website des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt
  • Rechtsgrundlage der Beglaubigung: § 7 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)

Diese Seite gibt allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die genannten Gebühren beruhen auf gesetzlichen Regelungen, Stand der Recherche ist September 2026.

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