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Wunderbar vorgesorgt

Vorsorgevollmacht beglaubigen in Frankenthal

Hier findest du die Zuständigkeit für Vorsorgedokumente in Frankenthal und die Gebühren, die dabei anfallen.

Kurz gesagt

Frankenthal gehört zum Zuständigkeitsbereich von Kreisfreie Stadt Frankenthal (Pfalz). Dort beglaubigt die Betreuungsbehörde Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zum bundeseinheitlichen Satz von 10 Euro.

Zuständigkeit

Als Mittelstadt in Rheinland-Pfalz hat Frankenthal keine eigene Betreuungsbehörde. Diese Aufgabe nimmt Kreisfreie Stadt Frankenthal (Pfalz) wahr, das ist die übliche Struktur im gesamten Bundesgebiet.

OrtFrankenthal (67225)
Zuständige BetreuungsbehördeKreisfreie Stadt Frankenthal (Pfalz)
BundeslandRheinland-Pfalz
OrtsgrößeMittelstadt, rund 47.438 Einwohner

Kosten im Überblick

Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde10,00 Euro je Beglaubigung (§ 7 BtOG)
Bei nachgewiesener BedürftigkeitIm Einzelfall kann von der Gebühr abgesehen werden
Registrierung im Vorsorgeregister20,50 Euro Grundgebühr, je weiterer Person 2,50 Euro
Notarielle BeglaubigungNach Geschäftswert gemäß GNotKG, in der Regel deutlich höher

Schritt für Schritt

  1. Kostenloses Formular besorgen oder eigenen Text aufsetzen, beides ist zulässig.
  2. Mehrere Ausfertigungen vorbereiten, wenn die Vollmacht bei verschiedenen Stellen vorgelegt werden soll.
  3. Termin bei einer Betreuungsbehörde vereinbaren, die Zuständigkeit ist bundesweit offen.
  4. Mit Ausweis erscheinen und vor der Urkundsperson unterschreiben.
  5. Je Ausfertigung fällt die Gebühr von 10 Euro erneut an, das im Voraus einplanen.
  6. Abschließend im Zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen.

Neben der Beglaubigung bietet die Betreuungsbehörde auch Beratung an. Beides lässt sich häufig in einem Termin verbinden.

Praxistipp

Wenn du Bedürftigkeit nachweisen kannst, kann im Einzelfall von der Gebühr abgesehen werden. Frag danach, das steht nicht auf jedem Merkblatt.

Wann der Notar besser ist

Wer nur Bankgeschäfte, Behördengänge und Gesundheitsfragen abdecken will, kommt mit der Behördenbeglaubigung für 10 Euro aus. Bei Immobilienvermögen ist die notarielle Beurkundung der belastbarere Weg.

Häufig gestellte Fragen

Was muss ich mitbringen?

Das Vorsorgedokument im Original und einen gültigen Ausweis. Die Unterschrift kann vorab geleistet oder vor Ort in Gegenwart der Urkundsperson gesetzt werden.

Was kostet die Beglaubigung in Frankenthal?

Die Gebühr beträgt bundeseinheitlich 10 Euro je Beglaubigung, geregelt in § 7 BtOG. Bei nachgewiesener Bedürftigkeit kann im Einzelfall darauf verzichtet werden.

Muss ich zur Betreuungsbehörde in Kreisfreie Stadt Frankenthal (Pfalz)?

Nicht zwingend. Nach § 2 Abs. 3 BtOG ist für die Beglaubigung jede Betreuungsbehörde in Deutschland örtlich zuständig, unabhängig von deinem Wohnort.

Offizielle Quellen

Adressen, Öffnungszeiten und Terminvergabe erfährst du direkt bei der zuständigen Stelle. Wir veröffentlichen bewusst keine Kontaktdaten, die wir nicht laufend prüfen können.

  • Betreuungsbehörde: Website des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt
  • Rechtsgrundlage der Beglaubigung: § 7 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
  • Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: vorsorgeregister.de

Rechtliche Angaben sind mit der jeweiligen Norm belegt. Ob sie auf deinen Fall zutreffen, klärt eine individuelle Beratung.

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