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Wunderbar vorgesorgt

Vorsorgevollmacht beglaubigen in Güstrow

Wer seine Vorsorge in Güstrow rechtssicher aufstellen will, kommt an der Frage nach der Beglaubigung nicht vorbei.

Im Kern

Wer aus Güstrow kommt, findet die Betreuungsbehörde bei Landkreis Rostock. Für 10 Euro wird dort die Unterschrift unter der Vorsorgevollmacht öffentlich beglaubigt. Die Wahl der Behörde ist bundesweit frei.

Die richtige Anlaufstelle

Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern wird von der Betreuungsbehörde bei Landkreis Rostock mitbetreut. Diese Zuordnung ergibt sich aus der Verwaltungsgliederung.

OrtGüstrow (18271)
Zuständige BetreuungsbehördeLandkreis Rostock
BundeslandMecklenburg-Vorpommern
OrtsgrößeMittelstadt, rund 31.217 Einwohner

Gebühren und Kosten

Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde10,00 Euro je Beglaubigung (§ 7 BtOG)
Bei nachgewiesener BedürftigkeitIm Einzelfall kann von der Gebühr abgesehen werden
Registrierung im Vorsorgeregister20,50 Euro Grundgebühr, je weiterer Person 2,50 Euro
Notarielle BeglaubigungNach Geschäftswert gemäß GNotKG, in der Regel deutlich höher

Der Weg zur Beglaubigung

  1. Inhaltliche Vorbereitung: Umfang, bevollmächtigte Person und Ersatzperson festlegen.
  2. Dokument vollständig ausfüllen, Datum und Ort ergänzen.
  3. Bei der zuständigen Stelle einen Termin erfragen, eine Vorsprache ohne Termin ist oft mit Wartezeit verbunden.
  4. Im Termin Identität nachweisen und unterschreiben.
  5. Beglaubigtes Dokument mitnehmen und auf Vollständigkeit kontrollieren.
  6. Registrierung im Vorsorgeregister abschließen, sonst bleibt die Vollmacht im Ernstfall unbekannt.

Neben der Beglaubigung bietet die Betreuungsbehörde auch Beratung an. Beides lässt sich häufig in einem Termin verbinden.

Praxistipp

Vereinbare vorher einen Termin. Die Beglaubigung selbst dauert meist nur Minuten, aber ohne Termin kann Wartezeit entstehen.

Der Weg über den Notar

Die Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde steht bei Vorsorgevollmachten der notariellen Beglaubigung grundsätzlich gleich. Zwei Fälle sprechen dennoch für das Notariat: wenn die Vollmacht Grundstücksgeschäfte abdecken soll und wenn sie über den Tod hinaus wirken muss.

Fragen und Antworten

Gilt die Beglaubigung auch bei meiner Bank?

In der Regel ja. Die Beglaubigungskompetenz der Betreuungsbehörden wurde gerade deshalb eingeführt, weil Vorsorgevollmachten bei Banken oft auf Akzeptanzprobleme stießen.

Wie finde ich die Adresse der Betreuungsbehörde?

Über die offizielle Website von Landkreis Rostock oder über das Behördenverzeichnis deines Bundeslandes. Wir veröffentlichen bewusst keine Adressdaten, die wir nicht laufend prüfen können.

Kann ich die Vollmacht später ändern?

Ja, solange du geschäftsfähig bist. Wichtig ist, das Original zurückzufordern und Stellen zu informieren, denen die Vollmacht vorgelegt wurde.

Offizielle Quellen

Adressen, Öffnungszeiten und Terminvergabe erfährst du direkt bei der zuständigen Stelle. Wir veröffentlichen bewusst keine Kontaktdaten, die wir nicht laufend prüfen können.

  • Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: vorsorgeregister.de
  • Zuständigkeitsregelung: § 2 Abs. 3 BtOG, freie Wahl der Betreuungsbehörde
  • Rechtsgrundlage der Beglaubigung: § 7 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)

Alle Angaben sind allgemeiner Natur und ersetzen keine individuelle Beratung. Adressen und Öffnungszeiten erfragst du bitte direkt bei der zuständigen Stelle.

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