Zum Inhalt springen
Wunderbar vorgesorgt

Vorsorgevollmacht beglaubigen in Holzen

Für die Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht gibt es in Holzen zwei Wege: die Betreuungsbehörde oder ein Notariat.

Zusammengefasst

In Holzen führt der Weg zur Betreuungsbehörde von Kreis Unna. Die Gebühr liegt bundesweit bei 10 Euro je Beglaubigung, unabhängig davon, welche Behörde du aufsuchst.

Wer ist zuständig

Wer aus Holzen kommt, findet die Betreuungsbehörde nicht im eigenen Rathaus, sondern bei Kreis Unna. Das ist keine Besonderheit, sondern die Regel.

OrtHolzen (58237)
Zuständige BetreuungsbehördeKreis Unna
BundeslandNordrhein-Westfalen
OrtsgrößeKleinstadt, rund 8.805 Einwohner

Was du zahlst

Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde10,00 Euro je Beglaubigung (§ 7 BtOG)
Bei nachgewiesener BedürftigkeitIm Einzelfall kann von der Gebühr abgesehen werden
Registrierung im Vorsorgeregister20,50 Euro Grundgebühr, je weiterer Person 2,50 Euro
Notarielle BeglaubigungNach Geschäftswert gemäß GNotKG, in der Regel deutlich höher

Das Vorgehen

  1. Kostenloses Formular besorgen oder eigenen Text aufsetzen, beides ist zulässig.
  2. Mehrere Ausfertigungen vorbereiten, wenn die Vollmacht bei verschiedenen Stellen vorgelegt werden soll.
  3. Termin bei einer Betreuungsbehörde vereinbaren, die Zuständigkeit ist bundesweit offen.
  4. Mit Ausweis erscheinen und vor der Urkundsperson unterschreiben.
  5. Je Ausfertigung fällt die Gebühr von 10 Euro erneut an, das im Voraus einplanen.
  6. Abschließend im Zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen.

Für Menschen aus einer kleineren Gemeinde bedeutet die Beglaubigung in der Regel einen Weg in die Kreisstadt. Eine Terminabsprache verhindert, dass die Fahrt umsonst war.

Praxistipp

Bring das Dokument im Original mit und unterschreibe es erst vor Ort. Die Urkundsperson muss die Unterschrift sehen oder du musst sie ausdrücklich als deine anerkennen.

Der Weg über den Notar

Ob Behörde oder Notariat, entscheidet sich an einer Frage: Was soll die bevollmächtigte Person können? Bleibt es bei Bank, Behörden und Gesundheit, genügt die Behörde. Kommen Immobilien dazu, führt der Weg zum Notar.

Das wird oft gefragt

Kann die Behörde meine Vollmacht auch formulieren?

Nein, die Betreuungsbehörde beglaubigt die Unterschrift, sie berät nicht zur inhaltlichen Gestaltung. Für die Formulierung gibt es kostenlose Muster des Bundesjustizministeriums oder anwaltliche Beratung.

Gilt die Beglaubigung auch bei meiner Bank?

In der Regel ja. Die Beglaubigungskompetenz der Betreuungsbehörden wurde gerade deshalb eingeführt, weil Vorsorgevollmachten bei Banken oft auf Akzeptanzprobleme stießen.

Beglaubigt die Behörde auch meine Patientenverfügung?

Nein. Die Beglaubigungskompetenz nach § 7 BtOG umfasst Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Eine Patientenverfügung braucht ohnehin keine Beglaubigung, für sie genügt Schriftform nach § 1827 BGB.

Offizielle Quellen

Die konkrete Anschrift und die Erreichbarkeit erfragst du am besten direkt. Wir verlinken deshalb auf die amtlichen Stellen statt eigene Listen zu führen.

  • Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: vorsorgeregister.de
  • Rechtsgrundlage der Beglaubigung: § 7 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
  • Betreuungsbehörde: Website des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt

Alle Angaben sind allgemeiner Natur und ersetzen keine individuelle Beratung. Adressen und Öffnungszeiten erfragst du bitte direkt bei der zuständigen Stelle.

Persönliche Vorsorge-Beratung anfragen

Du weißt jetzt, welche Dokumente du brauchst. Wenn du bei der Umsetzung Unterstützung möchtest, melde dich. Wir leiten deine Anfrage an eine passende Beratungsstelle oder Fachperson in deiner Region weiter.

Pflichtfeld ist nur die E-Mail-Adresse. Wir nutzen deine Angaben ausschließlich zur Beantwortung deiner Anfrage und geben sie nicht zu Werbezwecken weiter. Hinweise zur Verarbeitung stehen in der Datenschutzerklärung.

Noch unsicher, welche Dokumente du brauchst?

Der Vorsorge-Check zeigt dir in fünf Fragen, was in deiner Situation sinnvoll ist.

Vorsorge-Check starten

Weitere Orte in Kreis Unna

Alle Orte in Kreis Unna