Vorsorgevollmacht beglaubigen in Kreuzau
Für die Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht gibt es in Kreuzau zwei Wege: die Betreuungsbehörde oder ein Notariat.
Direkt beantwortet
Wer aus Kreuzau kommt, findet die Betreuungsbehörde bei Kreis Düren. Für 10 Euro wird dort die Unterschrift unter der Vorsorgevollmacht öffentlich beglaubigt. Die Wahl der Behörde ist bundesweit frei.
Die zuständige Stelle
Die Betreuungsbehörde ist eine Einrichtung der Landkreise und kreisfreien Städte. Für Kreuzau bedeutet das: zuständig ist Kreis Düren in Nordrhein-Westfalen.
| Ort | Kreuzau (52348) |
|---|---|
| Zuständige Betreuungsbehörde | Kreis Düren |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Ortsgröße | Kleinstadt, rund 5.310 Einwohner |
Womit du rechnen musst
| Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde | 10,00 Euro je Beglaubigung (§ 7 BtOG) |
|---|---|
| Bei nachgewiesener Bedürftigkeit | Im Einzelfall kann von der Gebühr abgesehen werden |
| Registrierung im Vorsorgeregister | 20,50 Euro Grundgebühr, je weiterer Person 2,50 Euro |
| Notarielle Beglaubigung | Nach Geschäftswert gemäß GNotKG, in der Regel deutlich höher |
So gehst du vor
- Muster wählen und an die eigene Situation anpassen, pauschale Formulierungen möglichst vermeiden.
- Mit der Person sprechen, die bevollmächtigt werden soll, und klären, ob sie die Aufgabe übernehmen will.
- Termin bei einer Betreuungsbehörde vereinbaren, nach § 2 Abs. 3 BtOG ist die Wahl frei.
- Original und Personaldokument zum Termin mitnehmen.
- Beglaubigung entgegennehmen, die Gebühr von 10 Euro wird vor Ort fällig.
- Aufbewahrungsort festlegen, der bevollmächtigten Person mitteilen und im Register hinterlegen.
Gerade in ländlichen Gemeinden lohnt der Hinweis, dass die Wahl der Betreuungsbehörde frei ist. Manchmal ist eine Nachbarbehörde schneller erreichbar als die eigene Kreisstadt.
Praxistipp
Denk an einen gültigen Ausweis. Ohne Identitätsnachweis ist keine Beglaubigung möglich.
Wann der Notar besser ist
Das Notariat bietet zwei Dinge, die die Behörde nicht leisten kann: eine inhaltliche Beratung zur Gestaltung und eine Vollmacht, die über den Tod des Vollmachtgebers hinaus gilt.
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich als Verheiratete überhaupt eine Vollmacht?
Ja. Das seit 2023 geltende Ehegattennotvertretungsrecht nach § 1358 BGB gilt nur für Gesundheitsangelegenheiten, ist auf sechs Monate begrenzt und deckt weder Bankgeschäfte noch Behördenkontakte ab.
Wie finde ich die Adresse der Betreuungsbehörde?
Über die offizielle Website von Kreis Düren oder über das Behördenverzeichnis deines Bundeslandes. Wir veröffentlichen bewusst keine Adressdaten, die wir nicht laufend prüfen können.
Beglaubigt die Behörde auch meine Patientenverfügung?
Nein. Die Beglaubigungskompetenz nach § 7 BtOG umfasst Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Eine Patientenverfügung braucht ohnehin keine Beglaubigung, für sie genügt Schriftform nach § 1827 BGB.
Offizielle Quellen
Kontaktdaten führen wir hier absichtlich nicht. Behördenadressen und Sprechzeiten ändern sich, deshalb verweisen wir auf die offiziellen Seiten statt auf womöglich veraltete Angaben.
- Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: vorsorgeregister.de
- Rechtsgrundlage der Beglaubigung: § 7 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
- Betreuungsbehörde: Website des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt
Diese Seite gibt allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die genannten Gebühren beruhen auf gesetzlichen Regelungen, Stand der Recherche ist September 2026.
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