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Wunderbar vorgesorgt

Vorsorgevollmacht beglaubigen in Lichtenberg

Hier findest du die Zuständigkeit für Vorsorgedokumente in Lichtenberg und die Gebühren, die dabei anfallen.

Direkt beantwortet

Die Betreuungsbehörde für Lichtenberg ist bei Berlin, Stadt angesiedelt. Kosten für die Beglaubigung: 10 Euro. Wichtig zu wissen: Diese Zuständigkeit ist für die Beglaubigung keine Pflicht, du kannst jede Behörde wählen.

Zuständigkeit

In Berlin, Stadt ist die Betreuungsbehörde für alle zugehörigen Gemeinden zuständig, also auch für Lichtenberg.

OrtLichtenberg (10884)
Zuständige BetreuungsbehördeBerlin, Stadt
BundeslandBerlin
OrtsgrößeMittelstadt, rund 41.359 Einwohner

Womit du rechnen musst

Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde10,00 Euro je Beglaubigung (§ 7 BtOG)
Bei nachgewiesener BedürftigkeitIm Einzelfall kann von der Gebühr abgesehen werden
Registrierung im Vorsorgeregister20,50 Euro Grundgebühr, je weiterer Person 2,50 Euro
Notarielle BeglaubigungNach Geschäftswert gemäß GNotKG, in der Regel deutlich höher

So gehst du vor

  1. Muster wählen und an die eigene Situation anpassen, pauschale Formulierungen möglichst vermeiden.
  2. Mit der Person sprechen, die bevollmächtigt werden soll, und klären, ob sie die Aufgabe übernehmen will.
  3. Termin bei einer Betreuungsbehörde vereinbaren, nach § 2 Abs. 3 BtOG ist die Wahl frei.
  4. Original und Personaldokument zum Termin mitnehmen.
  5. Beglaubigung entgegennehmen, die Gebühr von 10 Euro wird vor Ort fällig.
  6. Aufbewahrungsort festlegen, der bevollmächtigten Person mitteilen und im Register hinterlegen.

In Städten dieser Größe sitzt die Betreuungsbehörde meist in der Kreisverwaltung, also nicht zwingend am eigenen Wohnort. Der Weg dorthin gehört in die Planung.

Praxistipp

Benenne in der Vollmacht eine Ersatzperson. Fällt die erste Vertrauensperson aus, greift sonst doch die gerichtliche Betreuung.

Notar oder Behörde

Das Notariat bietet zwei Dinge, die die Behörde nicht leisten kann: eine inhaltliche Beratung zur Gestaltung und eine Vollmacht, die über den Tod des Vollmachtgebers hinaus gilt.

Häufige Fragen

Muss ich zur Betreuungsbehörde in Berlin, Stadt?

Nicht zwingend. Nach § 2 Abs. 3 BtOG ist für die Beglaubigung jede Betreuungsbehörde in Deutschland örtlich zuständig, unabhängig von deinem Wohnort.

Was kostet die Beglaubigung in Lichtenberg?

Die Gebühr beträgt bundeseinheitlich 10 Euro je Beglaubigung, geregelt in § 7 BtOG. Bei nachgewiesener Bedürftigkeit kann im Einzelfall darauf verzichtet werden.

Was muss ich mitbringen?

Das Vorsorgedokument im Original und einen gültigen Ausweis. Die Unterschrift kann vorab geleistet oder vor Ort in Gegenwart der Urkundsperson gesetzt werden.

Offizielle Quellen

Adressen, Öffnungszeiten und Terminvergabe erfährst du direkt bei der zuständigen Stelle. Wir veröffentlichen bewusst keine Kontaktdaten, die wir nicht laufend prüfen können.

  • Zuständigkeitsregelung: § 2 Abs. 3 BtOG, freie Wahl der Betreuungsbehörde
  • Rechtsgrundlage der Beglaubigung: § 7 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
  • Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: vorsorgeregister.de

Alle Angaben sind allgemeiner Natur und ersetzen keine individuelle Beratung. Adressen und Öffnungszeiten erfragst du bitte direkt bei der zuständigen Stelle.

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