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Wunderbar vorgesorgt

Vorsorgevollmacht beglaubigen in Lichtenfels

In Lichtenfels übernimmt die Betreuungsbehörde die öffentliche Beglaubigung von Vorsorgedokumenten. Träger ist Kreisfreie Stadt Coburg.

Auf einen Blick

Wer aus Lichtenfels kommt, findet die Betreuungsbehörde bei Kreisfreie Stadt Coburg. Für 10 Euro wird dort die Unterschrift unter der Vorsorgevollmacht öffentlich beglaubigt. Die Wahl der Behörde ist bundesweit frei.

Wohin du dich wendest

Lichtenfels in Bayern wird von der Betreuungsbehörde bei Kreisfreie Stadt Coburg mitbetreut. Diese Zuordnung ergibt sich aus der Verwaltungsgliederung.

OrtLichtenfels (96441)
Zuständige BetreuungsbehördeKreisfreie Stadt Coburg
BundeslandBayern
OrtsgrößeMittelstadt, rund 21.336 Einwohner

Gebühren und Kosten

Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde10,00 Euro je Beglaubigung (§ 7 BtOG)
Bei nachgewiesener BedürftigkeitIm Einzelfall kann von der Gebühr abgesehen werden
Registrierung im Vorsorgeregister20,50 Euro Grundgebühr, je weiterer Person 2,50 Euro
Notarielle BeglaubigungNach Geschäftswert gemäß GNotKG, in der Regel deutlich höher

Der Weg zur Beglaubigung

  1. Kostenloses Formular besorgen oder eigenen Text aufsetzen, beides ist zulässig.
  2. Mehrere Ausfertigungen vorbereiten, wenn die Vollmacht bei verschiedenen Stellen vorgelegt werden soll.
  3. Termin bei einer Betreuungsbehörde vereinbaren, die Zuständigkeit ist bundesweit offen.
  4. Mit Ausweis erscheinen und vor der Urkundsperson unterschreiben.
  5. Je Ausfertigung fällt die Gebühr von 10 Euro erneut an, das im Voraus einplanen.
  6. Abschließend im Zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen.

Die Beglaubigung selbst dauert nur wenige Minuten. Der größere Aufwand ist meist die Anfahrt zur Kreisverwaltung.

Praxistipp

Lass gleich mehrere Ausfertigungen beglaubigen, wenn du die Vollmacht bei mehreren Stellen vorlegen willst. Jede Beglaubigung kostet erneut 10 Euro.

Notar oder Behörde

Beide Wege führen zu einer öffentlich beglaubigten Unterschrift. Der Unterschied liegt in der Reichweite: Die Behördenbeglaubigung endet mit dem Tod, die notarielle nicht, und nur letztere ist für das Grundbuch uneingeschränkt tauglich.

Kurz beantwortet

Gilt die Beglaubigung auch bei meiner Bank?

In der Regel ja. Die Beglaubigungskompetenz der Betreuungsbehörden wurde gerade deshalb eingeführt, weil Vorsorgevollmachten bei Banken oft auf Akzeptanzprobleme stießen.

Was ist mit Immobilien und Grundbuch?

Für Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt ist eine öffentlich beglaubigte Vollmacht erforderlich. Wegen der Begrenzung der Behördenbeglaubigung ist hier der Notar der sicherere Weg.

Kann die Behörde meine Vollmacht auch formulieren?

Nein, die Betreuungsbehörde beglaubigt die Unterschrift, sie berät nicht zur inhaltlichen Gestaltung. Für die Formulierung gibt es kostenlose Muster des Bundesjustizministeriums oder anwaltliche Beratung.

Offizielle Quellen

Die konkrete Anschrift und die Erreichbarkeit erfragst du am besten direkt. Wir verlinken deshalb auf die amtlichen Stellen statt eigene Listen zu führen.

  • Zuständigkeitsregelung: § 2 Abs. 3 BtOG, freie Wahl der Betreuungsbehörde
  • Betreuungsbehörde: Website des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt
  • Rechtsgrundlage der Beglaubigung: § 7 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)

Rechtliche Angaben sind mit der jeweiligen Norm belegt. Ob sie auf deinen Fall zutreffen, klärt eine individuelle Beratung.

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