Zum Inhalt springen
Wunderbar vorgesorgt

Vorsorgevollmacht beglaubigen in Lindau

Lindau gehört zu Landkreis Lindau. Dort ist die Betreuungsbehörde angesiedelt, die Vorsorgevollmachten öffentlich beglaubigen darf.

Direkt beantwortet

Lindau gehört zum Zuständigkeitsbereich von Landkreis Lindau. Dort beglaubigt die Betreuungsbehörde Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zum bundeseinheitlichen Satz von 10 Euro.

Welche Behörde zuständig ist

In Bayern folgt die Zuständigkeit derselben Logik wie bundesweit: Die Betreuungsbehörde sitzt auf Kreisebene, für Lindau also bei Landkreis Lindau.

OrtLindau (88129)
Zuständige BetreuungsbehördeLandkreis Lindau
BundeslandBayern
OrtsgrößeMittelstadt, rund 24.518 Einwohner

Kosten im Überblick

Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde10,00 Euro je Beglaubigung (§ 7 BtOG)
Bei nachgewiesener BedürftigkeitIm Einzelfall kann von der Gebühr abgesehen werden
Registrierung im Vorsorgeregister20,50 Euro Grundgebühr, je weiterer Person 2,50 Euro
Notarielle BeglaubigungNach Geschäftswert gemäß GNotKG, in der Regel deutlich höher

Schritt für Schritt

  1. Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung aufsetzen, etwa mit dem kostenlosen Muster des Bundesjustizministeriums.
  2. Termin bei der Betreuungsbehörde von Landkreis Lindau oder einer anderen Betreuungsbehörde vereinbaren.
  3. Dokument im Original und gültigen Ausweis mitbringen, eine persönliche Vorsprache ist vorgeschrieben.
  4. Unterschrift vor der Urkundsperson leisten oder die bereits geleistete Unterschrift als eigene anerkennen.
  5. Beglaubigungsvermerk und Amtssiegel erhalten, das geschieht in der Regel sofort im Termin.
  6. Im Zentralen Vorsorgeregister eintragen, damit das Betreuungsgericht das Dokument im Ernstfall findet.

Neben der Beglaubigung bietet die Betreuungsbehörde auch Beratung an. Beides lässt sich häufig in einem Termin verbinden.

Praxistipp

Lass gleich mehrere Ausfertigungen beglaubigen, wenn du die Vollmacht bei mehreren Stellen vorlegen willst. Jede Beglaubigung kostet erneut 10 Euro.

Der Weg über den Notar

Für die meisten Menschen ist die Betreuungsbehörde der richtige Weg. Wer Immobilien besitzt, ein Unternehmen führt oder eine transmortale Wirkung braucht, sollte dagegen ein Notariat aufsuchen.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich zur Betreuungsbehörde in Landkreis Lindau?

Nicht zwingend. Nach § 2 Abs. 3 BtOG ist für die Beglaubigung jede Betreuungsbehörde in Deutschland örtlich zuständig, unabhängig von deinem Wohnort.

Gilt die Beglaubigung auch bei meiner Bank?

In der Regel ja. Die Beglaubigungskompetenz der Betreuungsbehörden wurde gerade deshalb eingeführt, weil Vorsorgevollmachten bei Banken oft auf Akzeptanzprobleme stießen.

Was muss ich mitbringen?

Das Vorsorgedokument im Original und einen gültigen Ausweis. Die Unterschrift kann vorab geleistet oder vor Ort in Gegenwart der Urkundsperson gesetzt werden.

Offizielle Quellen

Für Adresse, Sprechzeiten und Terminbuchung ist die offizielle Website der zuständigen Verwaltung die verlässlichste Quelle.

  • Zuständigkeitsregelung: § 2 Abs. 3 BtOG, freie Wahl der Betreuungsbehörde
  • Betreuungsbehörde: Website des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt
  • Rechtsgrundlage der Beglaubigung: § 7 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)

Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Sie ordnet ein, welche Stelle zuständig ist und was üblicherweise zu erwarten ist.

Persönliche Vorsorge-Beratung anfragen

Du weißt jetzt, welche Dokumente du brauchst. Wenn du bei der Umsetzung Unterstützung möchtest, melde dich. Wir leiten deine Anfrage an eine passende Beratungsstelle oder Fachperson in deiner Region weiter.

Pflichtfeld ist nur die E-Mail-Adresse. Wir nutzen deine Angaben ausschließlich zur Beantwortung deiner Anfrage und geben sie nicht zu Werbezwecken weiter. Hinweise zur Verarbeitung stehen in der Datenschutzerklärung.

Noch unsicher, welche Dokumente du brauchst?

Der Vorsorge-Check zeigt dir in fünf Fragen, was in deiner Situation sinnvoll ist.

Vorsorge-Check starten

Weitere Orte in Landkreis Lindau

Alle Orte in Landkreis Lindau