Vorsorgevollmacht beglaubigen in Lohr am Main
Diese Seite ordnet ein, wo Menschen aus Lohr am Main ihre Vorsorgevollmacht beglaubigen lassen können und was das kostet.
Die kurze Antwort
Die Betreuungsbehörde für Lohr am Main ist bei Landkreis Main-Spessart angesiedelt. Kosten für die Beglaubigung: 10 Euro. Wichtig zu wissen: Diese Zuständigkeit ist für die Beglaubigung keine Pflicht, du kannst jede Behörde wählen.
Wer ist zuständig
Betreuungsbehörden gibt es rund 330-mal in Deutschland, jeweils bei einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt. Für Lohr am Main ist es Landkreis Main-Spessart.
| Ort | Lohr am Main (97813) |
|---|---|
| Zuständige Betreuungsbehörde | Landkreis Main-Spessart |
| Bundesland | Bayern |
| Ortsgröße | Kleinstadt, rund 16.127 Einwohner |
Womit du rechnen musst
| Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde | 10,00 Euro je Beglaubigung (§ 7 BtOG) |
|---|---|
| Bei nachgewiesener Bedürftigkeit | Im Einzelfall kann von der Gebühr abgesehen werden |
| Registrierung im Vorsorgeregister | 20,50 Euro Grundgebühr, je weiterer Person 2,50 Euro |
| Notarielle Beglaubigung | Nach Geschäftswert gemäß GNotKG, in der Regel deutlich höher |
So gehst du vor
- Kostenloses Formular besorgen oder eigenen Text aufsetzen, beides ist zulässig.
- Mehrere Ausfertigungen vorbereiten, wenn die Vollmacht bei verschiedenen Stellen vorgelegt werden soll.
- Termin bei einer Betreuungsbehörde vereinbaren, die Zuständigkeit ist bundesweit offen.
- Mit Ausweis erscheinen und vor der Urkundsperson unterschreiben.
- Je Ausfertigung fällt die Gebühr von 10 Euro erneut an, das im Voraus einplanen.
- Abschließend im Zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen.
Gerade in ländlichen Gemeinden lohnt der Hinweis, dass die Wahl der Betreuungsbehörde frei ist. Manchmal ist eine Nachbarbehörde schneller erreichbar als die eigene Kreisstadt.
Praxistipp
Vereinbare vorher einen Termin. Die Beglaubigung selbst dauert meist nur Minuten, aber ohne Termin kann Wartezeit entstehen.
Andere Möglichkeiten
Das Notariat bietet zwei Dinge, die die Behörde nicht leisten kann: eine inhaltliche Beratung zur Gestaltung und eine Vollmacht, die über den Tod des Vollmachtgebers hinaus gilt.
Häufig gestellte Fragen
Was muss ich mitbringen?
Das Vorsorgedokument im Original und einen gültigen Ausweis. Die Unterschrift kann vorab geleistet oder vor Ort in Gegenwart der Urkundsperson gesetzt werden.
Was passiert ohne Vorsorgevollmacht?
Wird eine Vertretung nötig und liegt keine Vollmacht vor, bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer. Das kann auch eine familienfremde Person sein.
Beglaubigt die Behörde auch meine Patientenverfügung?
Nein. Die Beglaubigungskompetenz nach § 7 BtOG umfasst Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Eine Patientenverfügung braucht ohnehin keine Beglaubigung, für sie genügt Schriftform nach § 1827 BGB.
Offizielle Quellen
Wo du den Termin buchst und welche Sprechzeiten gelten, steht auf den Seiten der jeweiligen Verwaltung. Diese Angaben wechseln zu häufig, um sie hier verlässlich zu spiegeln.
- Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: vorsorgeregister.de
- Betreuungsbehörde: Website des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt
- Rechtsgrundlage der Beglaubigung: § 7 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
Rechtliche Angaben sind mit der jeweiligen Norm belegt. Ob sie auf deinen Fall zutreffen, klärt eine individuelle Beratung.
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