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Wunderbar vorgesorgt

Vorsorgevollmacht beglaubigen in Ludwigslust

In Ludwigslust läuft die amtliche Beglaubigung von Vorsorgevollmachten über die Betreuungsbehörde von Ludwigslust-Parchim.

Direkt beantwortet

Die zuständige Betreuungsbehörde für Ludwigslust sitzt bei Ludwigslust-Parchim. Eine Beglaubigung kostet dort 10 Euro und wird in der Regel sofort ausgeführt. Du bist an diese Behörde allerdings nicht gebunden.

Welche Behörde zuständig ist

Die Betreuungsbehörde ist eine Einrichtung der Landkreise und kreisfreien Städte. Für Ludwigslust bedeutet das: zuständig ist Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern.

OrtLudwigslust (19085)
Zuständige BetreuungsbehördeLudwigslust-Parchim
BundeslandMecklenburg-Vorpommern
OrtsgrößeKleinstadt, rund 12.112 Einwohner

Die Gebühren

Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde10,00 Euro je Beglaubigung (§ 7 BtOG)
Bei nachgewiesener BedürftigkeitIm Einzelfall kann von der Gebühr abgesehen werden
Registrierung im Vorsorgeregister20,50 Euro Grundgebühr, je weiterer Person 2,50 Euro
Notarielle BeglaubigungNach Geschäftswert gemäß GNotKG, in der Regel deutlich höher

Der Ablauf

  1. Muster wählen und an die eigene Situation anpassen, pauschale Formulierungen möglichst vermeiden.
  2. Mit der Person sprechen, die bevollmächtigt werden soll, und klären, ob sie die Aufgabe übernehmen will.
  3. Termin bei einer Betreuungsbehörde vereinbaren, nach § 2 Abs. 3 BtOG ist die Wahl frei.
  4. Original und Personaldokument zum Termin mitnehmen.
  5. Beglaubigung entgegennehmen, die Gebühr von 10 Euro wird vor Ort fällig.
  6. Aufbewahrungsort festlegen, der bevollmächtigten Person mitteilen und im Register hinterlegen.

Gerade in ländlichen Gemeinden lohnt der Hinweis, dass die Wahl der Betreuungsbehörde frei ist. Manchmal ist eine Nachbarbehörde schneller erreichbar als die eigene Kreisstadt.

Praxistipp

Vereinbare vorher einen Termin. Die Beglaubigung selbst dauert meist nur Minuten, aber ohne Termin kann Wartezeit entstehen.

Der Weg über den Notar

Das Notariat bietet zwei Dinge, die die Behörde nicht leisten kann: eine inhaltliche Beratung zur Gestaltung und eine Vollmacht, die über den Tod des Vollmachtgebers hinaus gilt.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich zur Betreuungsbehörde in Ludwigslust-Parchim?

Nicht zwingend. Nach § 2 Abs. 3 BtOG ist für die Beglaubigung jede Betreuungsbehörde in Deutschland örtlich zuständig, unabhängig von deinem Wohnort.

Wie finde ich die Adresse der Betreuungsbehörde?

Über die offizielle Website von Ludwigslust-Parchim oder über das Behördenverzeichnis deines Bundeslandes. Wir veröffentlichen bewusst keine Adressdaten, die wir nicht laufend prüfen können.

Kann ich die Vollmacht später ändern?

Ja, solange du geschäftsfähig bist. Wichtig ist, das Original zurückzufordern und Stellen zu informieren, denen die Vollmacht vorgelegt wurde.

Offizielle Quellen

Adressen, Öffnungszeiten und Terminvergabe erfährst du direkt bei der zuständigen Stelle. Wir veröffentlichen bewusst keine Kontaktdaten, die wir nicht laufend prüfen können.

  • Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: vorsorgeregister.de
  • Betreuungsbehörde: Website des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt
  • Zuständigkeitsregelung: § 2 Abs. 3 BtOG, freie Wahl der Betreuungsbehörde

Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Sie ordnet ein, welche Stelle zuständig ist und was üblicherweise zu erwarten ist.

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