Vorsorgevollmacht beglaubigen in Obertshausen
Wenn du in Obertshausen wohnst und deine Vollmacht amtlich beglaubigen lassen willst, ist die Betreuungsbehörde bei Landkreis Offenbach zuständig.
Zusammengefasst
Ansprechpartner für Obertshausen ist die Betreuungsbehörde von Landkreis Offenbach. Sie beglaubigt deine Unterschrift für 10 Euro, geregelt in § 7 BtOG. Eine persönliche Vorsprache ist dabei erforderlich.
Die richtige Anlaufstelle
Für Einwohnerinnen und Einwohner einer mittelgroßen Stadt wie Obertshausen ist die Betreuungsbehörde des zuständigen Kreises Landkreis Offenbach die richtige Adresse.
| Ort | Obertshausen (63177) |
|---|---|
| Zuständige Betreuungsbehörde | Landkreis Offenbach |
| Bundesland | Hessen |
| Ortsgröße | Mittelstadt, rund 25.316 Einwohner |
Was es kostet
| Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde | 10,00 Euro je Beglaubigung (§ 7 BtOG) |
|---|---|
| Bei nachgewiesener Bedürftigkeit | Im Einzelfall kann von der Gebühr abgesehen werden |
| Registrierung im Vorsorgeregister | 20,50 Euro Grundgebühr, je weiterer Person 2,50 Euro |
| Notarielle Beglaubigung | Nach Geschäftswert gemäß GNotKG, in der Regel deutlich höher |
So läuft es ab
- Zuerst den Inhalt festlegen: Welche Bereiche soll die Vollmacht abdecken, wer soll bevollmächtigt sein, wer als Ersatz.
- Dokument ausdrucken und noch nicht unterschreiben, das kann vor Ort geschehen.
- Bei der Betreuungsbehörde anrufen und einen Termin abstimmen, Wartezeiten fallen sonst unnötig an.
- Mit Ausweis und Dokument erscheinen, die Urkundsperson prüft die Identität.
- Nach der Beglaubigung prüfen, ob Vermerk, Siegel und Datum vollständig sind.
- Die Registrierung im Vorsorgeregister direkt im Anschluss erledigen, sie dauert online wenige Minuten.
Neben der Beglaubigung bietet die Betreuungsbehörde auch Beratung an. Beides lässt sich häufig in einem Termin verbinden.
Praxistipp
Benenne in der Vollmacht eine Ersatzperson. Fällt die erste Vertrauensperson aus, greift sonst doch die gerichtliche Betreuung.
Weitere Wege
Die Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde steht bei Vorsorgevollmachten der notariellen Beglaubigung grundsätzlich gleich. Zwei Fälle sprechen dennoch für das Notariat: wenn die Vollmacht Grundstücksgeschäfte abdecken soll und wenn sie über den Tod hinaus wirken muss.
Das wird oft gefragt
Kann ich die Vollmacht später ändern?
Ja, solange du geschäftsfähig bist. Wichtig ist, das Original zurückzufordern und Stellen zu informieren, denen die Vollmacht vorgelegt wurde.
Wie finde ich die Adresse der Betreuungsbehörde?
Über die offizielle Website von Landkreis Offenbach oder über das Behördenverzeichnis deines Bundeslandes. Wir veröffentlichen bewusst keine Adressdaten, die wir nicht laufend prüfen können.
Muss ich zur Betreuungsbehörde in Landkreis Offenbach?
Nicht zwingend. Nach § 2 Abs. 3 BtOG ist für die Beglaubigung jede Betreuungsbehörde in Deutschland örtlich zuständig, unabhängig von deinem Wohnort.
Offizielle Quellen
Die konkrete Anschrift und die Erreichbarkeit erfragst du am besten direkt. Wir verlinken deshalb auf die amtlichen Stellen statt eigene Listen zu führen.
- Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: vorsorgeregister.de
- Zuständigkeitsregelung: § 2 Abs. 3 BtOG, freie Wahl der Betreuungsbehörde
- Rechtsgrundlage der Beglaubigung: § 7 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
Alle Angaben sind allgemeiner Natur und ersetzen keine individuelle Beratung. Adressen und Öffnungszeiten erfragst du bitte direkt bei der zuständigen Stelle.
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