Vorsorgevollmacht beglaubigen in Quedlinburg
Diese Übersicht fasst zusammen, was Menschen aus Quedlinburg zur Beglaubigung ihrer Vorsorgedokumente wissen sollten.
Zusammengefasst
Für Quedlinburg ist die Betreuungsbehörde bei Landkreis Harz zuständig. Die öffentliche Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung kostet dort 10 Euro. Nach § 2 Abs. 3 BtOG steht es dir frei, stattdessen jede andere Betreuungsbehörde in Deutschland aufzusuchen.
Die richtige Anlaufstelle
In Sachsen-Anhalt folgt die Zuständigkeit derselben Logik wie bundesweit: Die Betreuungsbehörde sitzt auf Kreisebene, für Quedlinburg also bei Landkreis Harz.
| Ort | Quedlinburg (38817) |
|---|---|
| Zuständige Betreuungsbehörde | Landkreis Harz |
| Bundesland | Sachsen-Anhalt |
| Ortsgröße | Mittelstadt, rund 23.139 Einwohner |
Die Gebühren
| Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde | 10,00 Euro je Beglaubigung (§ 7 BtOG) |
|---|---|
| Bei nachgewiesener Bedürftigkeit | Im Einzelfall kann von der Gebühr abgesehen werden |
| Registrierung im Vorsorgeregister | 20,50 Euro Grundgebühr, je weiterer Person 2,50 Euro |
| Notarielle Beglaubigung | Nach Geschäftswert gemäß GNotKG, in der Regel deutlich höher |
Der Ablauf
- Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung aufsetzen, etwa mit dem kostenlosen Muster des Bundesjustizministeriums.
- Termin bei der Betreuungsbehörde von Landkreis Harz oder einer anderen Betreuungsbehörde vereinbaren.
- Dokument im Original und gültigen Ausweis mitbringen, eine persönliche Vorsprache ist vorgeschrieben.
- Unterschrift vor der Urkundsperson leisten oder die bereits geleistete Unterschrift als eigene anerkennen.
- Beglaubigungsvermerk und Amtssiegel erhalten, das geschieht in der Regel sofort im Termin.
- Im Zentralen Vorsorgeregister eintragen, damit das Betreuungsgericht das Dokument im Ernstfall findet.
Die Beglaubigung selbst dauert nur wenige Minuten. Der größere Aufwand ist meist die Anfahrt zur Kreisverwaltung.
Praxistipp
Denk an einen gültigen Ausweis. Ohne Identitätsnachweis ist keine Beglaubigung möglich.
Alternativen
Die Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde steht bei Vorsorgevollmachten der notariellen Beglaubigung grundsätzlich gleich. Zwei Fälle sprechen dennoch für das Notariat: wenn die Vollmacht Grundstücksgeschäfte abdecken soll und wenn sie über den Tod hinaus wirken muss.
Fragen und Antworten
Was muss ich mitbringen?
Das Vorsorgedokument im Original und einen gültigen Ausweis. Die Unterschrift kann vorab geleistet oder vor Ort in Gegenwart der Urkundsperson gesetzt werden.
Wie finde ich die Adresse der Betreuungsbehörde?
Über die offizielle Website von Landkreis Harz oder über das Behördenverzeichnis deines Bundeslandes. Wir veröffentlichen bewusst keine Adressdaten, die wir nicht laufend prüfen können.
Muss ich zur Betreuungsbehörde in Landkreis Harz?
Nicht zwingend. Nach § 2 Abs. 3 BtOG ist für die Beglaubigung jede Betreuungsbehörde in Deutschland örtlich zuständig, unabhängig von deinem Wohnort.
Offizielle Quellen
Kontaktdaten führen wir hier absichtlich nicht. Behördenadressen und Sprechzeiten ändern sich, deshalb verweisen wir auf die offiziellen Seiten statt auf womöglich veraltete Angaben.
- Zuständigkeitsregelung: § 2 Abs. 3 BtOG, freie Wahl der Betreuungsbehörde
- Betreuungsbehörde: Website des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt
- Rechtsgrundlage der Beglaubigung: § 7 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
Rechtliche Angaben sind mit der jeweiligen Norm belegt. Ob sie auf deinen Fall zutreffen, klärt eine individuelle Beratung.
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