Vorsorgevollmacht beglaubigen in Rüsselsheim am Main
Vorsorgedokumente aus Rüsselsheim am Main lassen sich bei der Betreuungsbehörde beglaubigen. Die Zuständigkeit liegt bei Landkreis Groß-Gerau.
Zusammengefasst
Wer aus Rüsselsheim am Main kommt, findet die Betreuungsbehörde bei Landkreis Groß-Gerau. Für 10 Euro wird dort die Unterschrift unter der Vorsorgevollmacht öffentlich beglaubigt. Die Wahl der Behörde ist bundesweit frei.
Wohin du dich wendest
Als Mittelstadt in Hessen hat Rüsselsheim am Main keine eigene Betreuungsbehörde. Diese Aufgabe nimmt Landkreis Groß-Gerau wahr, das ist die übliche Struktur im gesamten Bundesgebiet.
| Ort | Rüsselsheim am Main (65424) |
|---|---|
| Zuständige Betreuungsbehörde | Landkreis Groß-Gerau |
| Bundesland | Hessen |
| Ortsgröße | Mittelstadt, rund 59.730 Einwohner |
Kosten im Überblick
| Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde | 10,00 Euro je Beglaubigung (§ 7 BtOG) |
|---|---|
| Bei nachgewiesener Bedürftigkeit | Im Einzelfall kann von der Gebühr abgesehen werden |
| Registrierung im Vorsorgeregister | 20,50 Euro Grundgebühr, je weiterer Person 2,50 Euro |
| Notarielle Beglaubigung | Nach Geschäftswert gemäß GNotKG, in der Regel deutlich höher |
Schritt für Schritt
- Kostenloses Formular besorgen oder eigenen Text aufsetzen, beides ist zulässig.
- Mehrere Ausfertigungen vorbereiten, wenn die Vollmacht bei verschiedenen Stellen vorgelegt werden soll.
- Termin bei einer Betreuungsbehörde vereinbaren, die Zuständigkeit ist bundesweit offen.
- Mit Ausweis erscheinen und vor der Urkundsperson unterschreiben.
- Je Ausfertigung fällt die Gebühr von 10 Euro erneut an, das im Voraus einplanen.
- Abschließend im Zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen.
Neben der Beglaubigung bietet die Betreuungsbehörde auch Beratung an. Beides lässt sich häufig in einem Termin verbinden.
Praxistipp
Denk an einen gültigen Ausweis. Ohne Identitätsnachweis ist keine Beglaubigung möglich.
Andere Möglichkeiten
Die Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde steht bei Vorsorgevollmachten der notariellen Beglaubigung grundsätzlich gleich. Zwei Fälle sprechen dennoch für das Notariat: wenn die Vollmacht Grundstücksgeschäfte abdecken soll und wenn sie über den Tod hinaus wirken muss.
Noch offene Fragen
Was passiert ohne Vorsorgevollmacht?
Wird eine Vertretung nötig und liegt keine Vollmacht vor, bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer. Das kann auch eine familienfremde Person sein.
Gilt die Beglaubigung auch bei meiner Bank?
In der Regel ja. Die Beglaubigungskompetenz der Betreuungsbehörden wurde gerade deshalb eingeführt, weil Vorsorgevollmachten bei Banken oft auf Akzeptanzprobleme stießen.
Kann ich die Vollmacht später ändern?
Ja, solange du geschäftsfähig bist. Wichtig ist, das Original zurückzufordern und Stellen zu informieren, denen die Vollmacht vorgelegt wurde.
Offizielle Quellen
Die konkrete Anschrift und die Erreichbarkeit erfragst du am besten direkt. Wir verlinken deshalb auf die amtlichen Stellen statt eigene Listen zu führen.
- Betreuungsbehörde: Website des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt
- Rechtsgrundlage der Beglaubigung: § 7 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
- Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: vorsorgeregister.de
Alle Angaben sind allgemeiner Natur und ersetzen keine individuelle Beratung. Adressen und Öffnungszeiten erfragst du bitte direkt bei der zuständigen Stelle.
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