Vorsorgevollmacht beglaubigen in Schmelz
Wer seine Vorsorge in Schmelz rechtssicher aufstellen will, kommt an der Frage nach der Beglaubigung nicht vorbei.
Direkt beantwortet
Wer aus Schmelz kommt, findet die Betreuungsbehörde bei Landkreis Saarlouis. Für 10 Euro wird dort die Unterschrift unter der Vorsorgevollmacht öffentlich beglaubigt. Die Wahl der Behörde ist bundesweit frei.
Die zuständige Stelle
Wer aus Schmelz kommt, findet die Betreuungsbehörde nicht im eigenen Rathaus, sondern bei Landkreis Saarlouis. Das ist keine Besonderheit, sondern die Regel.
| Ort | Schmelz (66738) |
|---|---|
| Zuständige Betreuungsbehörde | Landkreis Saarlouis |
| Bundesland | Saarland |
| Ortsgröße | Kleinstadt, rund 17.596 Einwohner |
Gebühren und Kosten
| Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde | 10,00 Euro je Beglaubigung (§ 7 BtOG) |
|---|---|
| Bei nachgewiesener Bedürftigkeit | Im Einzelfall kann von der Gebühr abgesehen werden |
| Registrierung im Vorsorgeregister | 20,50 Euro Grundgebühr, je weiterer Person 2,50 Euro |
| Notarielle Beglaubigung | Nach Geschäftswert gemäß GNotKG, in der Regel deutlich höher |
Der Weg zur Beglaubigung
- Muster wählen und an die eigene Situation anpassen, pauschale Formulierungen möglichst vermeiden.
- Mit der Person sprechen, die bevollmächtigt werden soll, und klären, ob sie die Aufgabe übernehmen will.
- Termin bei einer Betreuungsbehörde vereinbaren, nach § 2 Abs. 3 BtOG ist die Wahl frei.
- Original und Personaldokument zum Termin mitnehmen.
- Beglaubigung entgegennehmen, die Gebühr von 10 Euro wird vor Ort fällig.
- Aufbewahrungsort festlegen, der bevollmächtigten Person mitteilen und im Register hinterlegen.
In kleineren Gemeinden wie Schmelz gibt es keine eigene Betreuungsbehörde. Zuständig ist die Kreisverwaltung, was eine Anfahrt bedeutet.
Praxistipp
Notiere auf einer Karte im Portemonnaie, dass eine Patientenverfügung existiert und wer zu benachrichtigen ist. Im Notfall zählt, was greifbar ist.
Alternativen
Das Notariat bietet zwei Dinge, die die Behörde nicht leisten kann: eine inhaltliche Beratung zur Gestaltung und eine Vollmacht, die über den Tod des Vollmachtgebers hinaus gilt.
Kurz beantwortet
Brauche ich als Verheiratete überhaupt eine Vollmacht?
Ja. Das seit 2023 geltende Ehegattennotvertretungsrecht nach § 1358 BGB gilt nur für Gesundheitsangelegenheiten, ist auf sechs Monate begrenzt und deckt weder Bankgeschäfte noch Behördenkontakte ab.
Gilt die Beglaubigung auch bei meiner Bank?
In der Regel ja. Die Beglaubigungskompetenz der Betreuungsbehörden wurde gerade deshalb eingeführt, weil Vorsorgevollmachten bei Banken oft auf Akzeptanzprobleme stießen.
Was muss ich mitbringen?
Das Vorsorgedokument im Original und einen gültigen Ausweis. Die Unterschrift kann vorab geleistet oder vor Ort in Gegenwart der Urkundsperson gesetzt werden.
Offizielle Quellen
Adressen, Öffnungszeiten und Terminvergabe erfährst du direkt bei der zuständigen Stelle. Wir veröffentlichen bewusst keine Kontaktdaten, die wir nicht laufend prüfen können.
- Betreuungsbehörde: Website des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt
- Zuständigkeitsregelung: § 2 Abs. 3 BtOG, freie Wahl der Betreuungsbehörde
- Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: vorsorgeregister.de
Wir sind keine Rechtsberatung. Für die Beurteilung deiner persönlichen Situation ist eine Anwältin, ein Anwalt oder ein Notariat die richtige Adresse.
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