Vorsorgevollmacht beglaubigen in Strasburg
Für die Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht gibt es in Strasburg zwei Wege: die Betreuungsbehörde oder ein Notariat.
Die kurze Antwort
Wer aus Strasburg kommt, findet die Betreuungsbehörde bei Vorpommern-Greifswald. Für 10 Euro wird dort die Unterschrift unter der Vorsorgevollmacht öffentlich beglaubigt. Die Wahl der Behörde ist bundesweit frei.
Welche Behörde zuständig ist
In Mecklenburg-Vorpommern folgt die Zuständigkeit derselben Logik wie bundesweit: Die Betreuungsbehörde sitzt auf Kreisebene, für Strasburg also bei Vorpommern-Greifswald.
| Ort | Strasburg (17305) |
|---|---|
| Zuständige Betreuungsbehörde | Vorpommern-Greifswald |
| Bundesland | Mecklenburg-Vorpommern |
| Ortsgröße | Kleinstadt, rund 6.286 Einwohner |
Kosten im Überblick
| Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde | 10,00 Euro je Beglaubigung (§ 7 BtOG) |
|---|---|
| Bei nachgewiesener Bedürftigkeit | Im Einzelfall kann von der Gebühr abgesehen werden |
| Registrierung im Vorsorgeregister | 20,50 Euro Grundgebühr, je weiterer Person 2,50 Euro |
| Notarielle Beglaubigung | Nach Geschäftswert gemäß GNotKG, in der Regel deutlich höher |
Schritt für Schritt
- Entwurf erstellen und dabei entscheiden, ob eine Bereichsbeschränkung sinnvoll ist.
- Prüfen, ob die Behördenbeglaubigung ausreicht oder wegen Immobilien ein Notariat nötig ist.
- Termin bei der Betreuungsbehörde von Vorpommern-Greifswald ausmachen.
- Zum Termin Ausweis und Dokument im Original mitbringen.
- Unterschrift leisten und Beglaubigung erhalten, die Bearbeitung erfolgt im Termin.
- Eintrag im Zentralen Vorsorgeregister vornehmen und die Bestätigung aufbewahren.
Gerade in ländlichen Gemeinden lohnt der Hinweis, dass die Wahl der Betreuungsbehörde frei ist. Manchmal ist eine Nachbarbehörde schneller erreichbar als die eigene Kreisstadt.
Praxistipp
Vereinbare vorher einen Termin. Die Beglaubigung selbst dauert meist nur Minuten, aber ohne Termin kann Wartezeit entstehen.
Wann der Notar besser ist
Das Notariat bietet zwei Dinge, die die Behörde nicht leisten kann: eine inhaltliche Beratung zur Gestaltung und eine Vollmacht, die über den Tod des Vollmachtgebers hinaus gilt.
Kurz beantwortet
Was ist mit Immobilien und Grundbuch?
Für Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt ist eine öffentlich beglaubigte Vollmacht erforderlich. Wegen der Begrenzung der Behördenbeglaubigung ist hier der Notar der sicherere Weg.
Gilt die Beglaubigung auch bei meiner Bank?
In der Regel ja. Die Beglaubigungskompetenz der Betreuungsbehörden wurde gerade deshalb eingeführt, weil Vorsorgevollmachten bei Banken oft auf Akzeptanzprobleme stießen.
Muss ich zur Betreuungsbehörde in Vorpommern-Greifswald?
Nicht zwingend. Nach § 2 Abs. 3 BtOG ist für die Beglaubigung jede Betreuungsbehörde in Deutschland örtlich zuständig, unabhängig von deinem Wohnort.
Offizielle Quellen
Die konkrete Anschrift und die Erreichbarkeit erfragst du am besten direkt. Wir verlinken deshalb auf die amtlichen Stellen statt eigene Listen zu führen.
- Betreuungsbehörde: Website des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt
- Rechtsgrundlage der Beglaubigung: § 7 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
- Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: vorsorgeregister.de
Die hier genannten Gebühren sind bundeseinheitlich geregelt. Abweichungen im Einzelfall und aktuelle Änderungen prüfst du bitte bei der Behörde selbst.
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