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Wunderbar vorgesorgt

Vorsorgevollmacht beglaubigen in Treffurt

In Treffurt übernimmt die Betreuungsbehörde die öffentliche Beglaubigung von Vorsorgedokumenten. Träger ist Wartburgkreis.

Direkt beantwortet

Treffurt gehört zum Zuständigkeitsbereich von Wartburgkreis. Dort beglaubigt die Betreuungsbehörde Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zum bundeseinheitlichen Satz von 10 Euro.

Die zuständige Stelle

In Wartburgkreis ist die Betreuungsbehörde für alle zugehörigen Gemeinden zuständig, also auch für Treffurt.

OrtTreffurt (99815)
Zuständige BetreuungsbehördeWartburgkreis
BundeslandThüringen
OrtsgrößeKleinstadt, rund 6.206 Einwohner

Was es kostet

Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde10,00 Euro je Beglaubigung (§ 7 BtOG)
Bei nachgewiesener BedürftigkeitIm Einzelfall kann von der Gebühr abgesehen werden
Registrierung im Vorsorgeregister20,50 Euro Grundgebühr, je weiterer Person 2,50 Euro
Notarielle BeglaubigungNach Geschäftswert gemäß GNotKG, in der Regel deutlich höher

So läuft es ab

  1. Muster wählen und an die eigene Situation anpassen, pauschale Formulierungen möglichst vermeiden.
  2. Mit der Person sprechen, die bevollmächtigt werden soll, und klären, ob sie die Aufgabe übernehmen will.
  3. Termin bei einer Betreuungsbehörde vereinbaren, nach § 2 Abs. 3 BtOG ist die Wahl frei.
  4. Original und Personaldokument zum Termin mitnehmen.
  5. Beglaubigung entgegennehmen, die Gebühr von 10 Euro wird vor Ort fällig.
  6. Aufbewahrungsort festlegen, der bevollmächtigten Person mitteilen und im Register hinterlegen.

Wo der Weg zur Kreisverwaltung weit ist, kann ein Notariat vor Ort die praktischere Alternative sein, auch wenn es mehr kostet.

Praxistipp

Prüfe vorher, ob die Vollmacht über den Tod hinaus wirken soll. Falls ja, führt der Weg zum Notar, weil die Behördenbeglaubigung mit dem Tod endet.

Wann der Notar besser ist

Wer nur Bankgeschäfte, Behördengänge und Gesundheitsfragen abdecken will, kommt mit der Behördenbeglaubigung für 10 Euro aus. Bei Immobilienvermögen ist die notarielle Beurkundung der belastbarere Weg.

Noch offene Fragen

Was kostet die Registrierung im Vorsorgeregister?

Die Online-Registrierung kostet 20,50 Euro Grundgebühr, je weiterer eingetragener Person kommen 2,50 Euro hinzu.

Kann die Behörde meine Vollmacht auch formulieren?

Nein, die Betreuungsbehörde beglaubigt die Unterschrift, sie berät nicht zur inhaltlichen Gestaltung. Für die Formulierung gibt es kostenlose Muster des Bundesjustizministeriums oder anwaltliche Beratung.

Beglaubigt die Behörde auch meine Patientenverfügung?

Nein. Die Beglaubigungskompetenz nach § 7 BtOG umfasst Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Eine Patientenverfügung braucht ohnehin keine Beglaubigung, für sie genügt Schriftform nach § 1827 BGB.

Offizielle Quellen

Wir verzichten bewusst auf eigene Adressangaben. Die Verwaltungen pflegen ihre Kontaktdaten selbst, dort stehen sie aktuell.

  • Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: vorsorgeregister.de
  • Rechtsgrundlage der Beglaubigung: § 7 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
  • Betreuungsbehörde: Website des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt

Wir sind keine Rechtsberatung. Für die Beurteilung deiner persönlichen Situation ist eine Anwältin, ein Anwalt oder ein Notariat die richtige Adresse.

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