Betreuungsbehörden in Bremen
2 Kreis- und Stadtseiten in diesem Verzeichnis. Der gesetzliche Regelsatz für eine Beglaubigung beträgt 10 Euro (§ 7 Absatz 4 BtOG). Landesregelungen können davon abweichen.
2 Kreis- und Stadtseiten in diesem Verzeichnis. Der gesetzliche Regelsatz für eine Beglaubigung beträgt 10 Euro (§ 7 Absatz 4 BtOG). Landesregelungen können davon abweichen.