Betreuungsbehörde Kreisfreie Stadt Kiel
Zuständig für 14 Orte in Schleswig-Holstein. Beglaubigung von Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung für 10 Euro nach § 7 BtOG.
Zuständigkeit
Betreuungsbehörden sind in Deutschland bei den Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelt. Kreisfreie Stadt Kiel nimmt diese Aufgabe für die zugehörigen Städte und Gemeinden wahr. Für die reine Beglaubigung bist du nach § 2 Abs. 3 BtOG allerdings nicht an diese Behörde gebunden.
Aufgaben der Betreuungsbehörde
- Vermittlung, Einführung und Begleitung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer
- Beratung von Betreuten und Bevollmächtigten bei Problemen in der Ausübung
- Information und Beratung zu rechtlicher Betreuung, Vollmacht und Vorsorge
Offizielle Quellen
Adressen, Öffnungszeiten und Terminvergabe erfährst du direkt bei der zuständigen Stelle. Wir veröffentlichen bewusst keine Kontaktdaten, die wir nicht laufend prüfen können.
- Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: vorsorgeregister.de
- Musterformulare zur Vorsorge: Bundesministerium der Justiz
- Betreuungsbehörde: Website des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt