Betreuungsbehörde Landkreis Bad Kreuznach
Zuständig für 5 Orte in Rheinland-Pfalz. Beglaubigung von Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung für 10 Euro nach § 7 BtOG.
Zuständigkeit
Betreuungsbehörden sind in Deutschland bei den Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelt. Landkreis Bad Kreuznach nimmt diese Aufgabe für die zugehörigen Städte und Gemeinden wahr. Für die reine Beglaubigung bist du nach § 2 Abs. 3 BtOG allerdings nicht an diese Behörde gebunden.
Aufgaben der Betreuungsbehörde
- Information und Beratung zu rechtlicher Betreuung, Vollmacht und Vorsorge
- Zusammenarbeit mit Betreuungsvereinen und anderen sozialen Diensten vor Ort
- Vermittlung, Einführung und Begleitung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer
Offizielle Quellen
Adressen, Öffnungszeiten und Terminvergabe erfährst du direkt bei der zuständigen Stelle. Wir veröffentlichen bewusst keine Kontaktdaten, die wir nicht laufend prüfen können.
- Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: vorsorgeregister.de
- Musterformulare zur Vorsorge: Bundesministerium der Justiz
- Betreuungsbehörde: Website des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt