Betreuungsbehörde Landkreis Esslingen
Zuständig für 28 Orte in Baden-Württemberg. Beglaubigung von Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung für 10 Euro nach § 7 BtOG.
Zuständigkeit
Betreuungsbehörden sind in Deutschland bei den Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelt. Landkreis Esslingen nimmt diese Aufgabe für die zugehörigen Städte und Gemeinden wahr. Für die reine Beglaubigung bist du nach § 2 Abs. 3 BtOG allerdings nicht an diese Behörde gebunden.
Aufgaben der Betreuungsbehörde
- Information und Beratung zu rechtlicher Betreuung, Vollmacht und Vorsorge
- Beratung von Betreuten und Bevollmächtigten bei Problemen in der Ausübung
- Vermittlung, Einführung und Begleitung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer
Offizielle Quellen
Adressen, Öffnungszeiten und Terminvergabe erfährst du direkt bei der zuständigen Stelle. Wir veröffentlichen bewusst keine Kontaktdaten, die wir nicht laufend prüfen können.
- Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: vorsorgeregister.de
- Musterformulare zur Vorsorge: Bundesministerium der Justiz
- Betreuungsbehörde: Website des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt
Orte im Zuständigkeitsbereich
EsslingenFilderstadtLeinfelden-EchterdingenNürtingenKirchheim unter TeckEbersbach an der FilsWendlingen am NeckarPlochingenMünsingenBad UrachWernauNeuhausen auf den FildernDenkendorfWeilheim an der TeckKöngenFrickenhausenWaldenbuchReichenbach an der FilsLenningenDeizisauAltbachNeuffenNeckartenzlingenWolfschlugenSteinenbronnBaltmannsweilerDettingen unter TeckOberboihingen