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Wunderbar vorgesorgt

Betreuungsbehörde Landkreis Sächsische Schweiz

Zuständig für 6 Orte in Sachsen. Beglaubigung von Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung für 10 Euro nach § 7 BtOG.

Zuständigkeit

Betreuungsbehörden sind in Deutschland bei den Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelt. Landkreis Sächsische Schweiz nimmt diese Aufgabe für die zugehörigen Städte und Gemeinden wahr. Für die reine Beglaubigung bist du nach § 2 Abs. 3 BtOG allerdings nicht an diese Behörde gebunden.

Aufgaben der Betreuungsbehörde

  • Zusammenarbeit mit Betreuungsvereinen und anderen sozialen Diensten vor Ort
  • Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen nach § 7 BtOG
  • Information und Beratung zu rechtlicher Betreuung, Vollmacht und Vorsorge

Offizielle Quellen

Adressen, Öffnungszeiten und Terminvergabe erfährst du direkt bei der zuständigen Stelle. Wir veröffentlichen bewusst keine Kontaktdaten, die wir nicht laufend prüfen können.

  • Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: vorsorgeregister.de
  • Musterformulare zur Vorsorge: Bundesministerium der Justiz
  • Betreuungsbehörde: Website des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt

Orte im Zuständigkeitsbereich