Betreuungsbehörde Landkreis Weilheim-Schongau
Zuständig für 7 Orte in Bayern. Beglaubigung von Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung für 10 Euro nach § 7 BtOG.
Zuständigkeit
Betreuungsbehörden sind in Deutschland bei den Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelt. Landkreis Weilheim-Schongau nimmt diese Aufgabe für die zugehörigen Städte und Gemeinden wahr. Für die reine Beglaubigung bist du nach § 2 Abs. 3 BtOG allerdings nicht an diese Behörde gebunden.
Aufgaben der Betreuungsbehörde
- Information und Beratung zu rechtlicher Betreuung, Vollmacht und Vorsorge
- Vermittlung, Einführung und Begleitung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer
- Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen nach § 7 BtOG
Offizielle Quellen
Adressen, Öffnungszeiten und Terminvergabe erfährst du direkt bei der zuständigen Stelle. Wir veröffentlichen bewusst keine Kontaktdaten, die wir nicht laufend prüfen können.
- Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: vorsorgeregister.de
- Musterformulare zur Vorsorge: Bundesministerium der Justiz
- Betreuungsbehörde: Website des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt