Betreuungsbehörde Region Hannover
Zuständig für 61 Orte in Niedersachsen. Beglaubigung von Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung für 10 Euro nach § 7 BtOG.
Zuständigkeit
Betreuungsbehörden sind in Deutschland bei den Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelt. Region Hannover nimmt diese Aufgabe für die zugehörigen Städte und Gemeinden wahr. Für die reine Beglaubigung bist du nach § 2 Abs. 3 BtOG allerdings nicht an diese Behörde gebunden.
Aufgaben der Betreuungsbehörde
- Information und Beratung zu rechtlicher Betreuung, Vollmacht und Vorsorge
- Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen nach § 7 BtOG
- Beratung von Betreuten und Bevollmächtigten bei Problemen in der Ausübung
Offizielle Quellen
Adressen, Öffnungszeiten und Terminvergabe erfährst du direkt bei der zuständigen Stelle. Wir veröffentlichen bewusst keine Kontaktdaten, die wir nicht laufend prüfen können.
- Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: vorsorgeregister.de
- Musterformulare zur Vorsorge: Bundesministerium der Justiz
- Betreuungsbehörde: Website des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt
Orte im Zuständigkeitsbereich
HannoverGarbsenLangenhagenNeustadt am RübenbergeLehrteLaatzenWunstorfSüdstadtLindenSeelzeBurgdorfSpringeMisburgRonnenbergMisburg-NordSehndeIsernhagen Farster BauerschaftBothfeldBemerodeBad Münder am DeisterSarstedtHemmingenNordstadtLinden-NordGehrdenSahlkampBarsinghausenWennigsenOststadtPattensenDöhrenWettbergenRicklingenStöckenKleefeldLinden-MitteBadenstedtKirchrodeAhlemMitteDavenstedtOberricklingenSalzhemmendorfBad NenndorfLinden-SüdHohenhamelnVahrenheideHerrenhausenEgestorfCoppenbrüggeAndertenHainholzUetzeGarbsen-MitteMühlenbergCalenberger NeustadtAuf der HorstLimmerRodenbergHänigsenSchwarmstedt