Zum Inhalt springen
Wunderbar vorgesorgt

Betreuungsbehörde Stadtkreis Baden-Baden

Zuständig für 3 Orte in Baden-Württemberg. Beglaubigung von Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung für 10 Euro nach § 7 BtOG.

Zuständigkeit

Betreuungsbehörden sind in Deutschland bei den Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelt. Stadtkreis Baden-Baden nimmt diese Aufgabe für die zugehörigen Städte und Gemeinden wahr. Für die reine Beglaubigung bist du nach § 2 Abs. 3 BtOG allerdings nicht an diese Behörde gebunden.

Aufgaben der Betreuungsbehörde

  • Beratung von Betreuten und Bevollmächtigten bei Problemen in der Ausübung
  • Vermittlung, Einführung und Begleitung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer
  • Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen nach § 7 BtOG

Offizielle Quellen

Adressen, Öffnungszeiten und Terminvergabe erfährst du direkt bei der zuständigen Stelle. Wir veröffentlichen bewusst keine Kontaktdaten, die wir nicht laufend prüfen können.

  • Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: vorsorgeregister.de
  • Musterformulare zur Vorsorge: Bundesministerium der Justiz
  • Betreuungsbehörde: Website des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt

Orte im Zuständigkeitsbereich