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Wunderbar vorgesorgt
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Vorsorgedokumente richtig aufbewahren

Das beste Dokument nützt nichts, wenn es im Ernstfall niemand findet.

Das Original gehört nicht ins Bankschließfach

Ein Schließfach ist sicher, aber im Ernstfall oft nicht zugänglich, gerade wenn die bevollmächtigte Person die Vollmacht braucht, um ans Schließfach zu kommen. Dieser Zirkelschluss ist häufiger, als man denkt.

Registrieren statt verstecken

Der Eintrag im Zentralen Vorsorgeregister sagt dem Betreuungsgericht, dass ein Dokument existiert und wo es liegt. Ohne diesen Eintrag muss das Gericht davon ausgehen, dass keine Vorsorge getroffen wurde.

Kopien gezielt verteilen

Die bevollmächtigte Person sollte eine Kopie haben, der Hausarzt eine Kopie der Patientenverfügung. Das Original bleibt an einem festen, bekannten Ort.

Einen Hinweis im Portemonnaie tragen

Eine Karte mit dem Hinweis, dass eine Patientenverfügung existiert und wer zu benachrichtigen ist, hilft im Notfall mehr als jedes Dokument zu Hause.

Aktualität sicherstellen

Nach Umzug, Trennung, Todesfall der bevollmächtigten Person oder gesundheitlicher Veränderung gehören die Dokumente auf den Prüfstand. Der Registereintrag muss dann ebenfalls angepasst werden.

Checkliste

  1. Originale an einem festen, zugänglichen Ort verwahren
  2. Im Zentralen Vorsorgeregister registrieren
  3. Kopien an Bevollmächtigte und Hausarzt geben
  4. Hinweiskarte im Portemonnaie tragen
  5. Nach Lebensveränderungen Dokumente und Registereintrag prüfen

Häufige Fragen

Ist ein Bankschließfach geeignet?

Meist nicht. Wer im Ernstfall die Vollmacht braucht, kommt ohne sie oft nicht an das Schließfach heran.

Sollte ich Kopien verteilen?

Ja, gezielt. Die bevollmächtigte Person und der Hausarzt sollten Kopien haben. Das Original bleibt an einem bekannten Ort.

Offizielle Quellen

Adressen, Öffnungszeiten und Terminvergabe erfährst du direkt bei der zuständigen Stelle. Wir veröffentlichen bewusst keine Kontaktdaten, die wir nicht laufend prüfen können.

  • Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: vorsorgeregister.de
  • Musterformulare zur Vorsorge: Bundesministerium der Justiz
  • Betreuungsbehörde: Website des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsstand der Recherche: September 2026.

Persönliche Vorsorge-Beratung anfragen

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