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Wunderbar vorgesorgt

Vorsorgevollmacht beglaubigen in Gerstetten

In Gerstetten übernimmt die Betreuungsbehörde die öffentliche Beglaubigung von Vorsorgedokumenten. Träger ist Landkreis Heidenheim.

Das Wichtigste zuerst

In Gerstetten führt der Weg zur Betreuungsbehörde von Landkreis Heidenheim. Die Gebühr liegt bundesweit bei 10 Euro je Beglaubigung, unabhängig davon, welche Behörde du aufsuchst.

Die richtige Anlaufstelle

Die Betreuungsbehörde ist eine Einrichtung der Landkreise und kreisfreien Städte. Für Gerstetten bedeutet das: zuständig ist Landkreis Heidenheim in Baden-Württemberg.

OrtGerstetten (89516)
Zuständige BetreuungsbehördeLandkreis Heidenheim
BundeslandBaden-Württemberg
OrtsgrößeKleinstadt, rund 12.086 Einwohner

Was es kostet

Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde10,00 Euro je Beglaubigung (§ 7 BtOG)
Bei nachgewiesener BedürftigkeitIm Einzelfall kann von der Gebühr abgesehen werden
Registrierung im Vorsorgeregister20,50 Euro Grundgebühr, je weiterer Person 2,50 Euro
Notarielle BeglaubigungNach Geschäftswert gemäß GNotKG, in der Regel deutlich höher

So läuft es ab

  1. Muster wählen und an die eigene Situation anpassen, pauschale Formulierungen möglichst vermeiden.
  2. Mit der Person sprechen, die bevollmächtigt werden soll, und klären, ob sie die Aufgabe übernehmen will.
  3. Termin bei einer Betreuungsbehörde vereinbaren, nach § 2 Abs. 3 BtOG ist die Wahl frei.
  4. Original und Personaldokument zum Termin mitnehmen.
  5. Beglaubigung entgegennehmen, die Gebühr von 10 Euro wird vor Ort fällig.
  6. Aufbewahrungsort festlegen, der bevollmächtigten Person mitteilen und im Register hinterlegen.

Wo der Weg zur Kreisverwaltung weit ist, kann ein Notariat vor Ort die praktischere Alternative sein, auch wenn es mehr kostet.

Praxistipp

Nach § 2 Abs. 3 BtOG kannst du zu jeder Betreuungsbehörde gehen, nicht nur zu der an deinem Wohnort. Manchmal bekommt man in der Nachbarstadt schneller einen Termin.

Andere Möglichkeiten

Ein Notariat ist nicht immer nötig, aber manchmal unverzichtbar. Sobald das Grundbuch betroffen ist oder die Vollmacht nach dem Tod weiterwirken soll, reicht der Behördenweg nicht aus.

Häufige Fragen

Was muss ich mitbringen?

Das Vorsorgedokument im Original und einen gültigen Ausweis. Die Unterschrift kann vorab geleistet oder vor Ort in Gegenwart der Urkundsperson gesetzt werden.

Gilt die Beglaubigung auch bei meiner Bank?

In der Regel ja. Die Beglaubigungskompetenz der Betreuungsbehörden wurde gerade deshalb eingeführt, weil Vorsorgevollmachten bei Banken oft auf Akzeptanzprobleme stießen.

Kann die Behörde meine Vollmacht auch formulieren?

Nein, die Betreuungsbehörde beglaubigt die Unterschrift, sie berät nicht zur inhaltlichen Gestaltung. Für die Formulierung gibt es kostenlose Muster des Bundesjustizministeriums oder anwaltliche Beratung.

Offizielle Quellen

Wo du den Termin buchst und welche Sprechzeiten gelten, steht auf den Seiten der jeweiligen Verwaltung. Diese Angaben wechseln zu häufig, um sie hier verlässlich zu spiegeln.

  • Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: vorsorgeregister.de
  • Betreuungsbehörde: Website des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt
  • Zuständigkeitsregelung: § 2 Abs. 3 BtOG, freie Wahl der Betreuungsbehörde

Diese Seite gibt allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die genannten Gebühren beruhen auf gesetzlichen Regelungen, Stand der Recherche ist September 2026.

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