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Wunderbar vorgesorgt

Vorsorgevollmacht beglaubigen in Heidenheim an der Brenz

Wer seine Vorsorge in Heidenheim an der Brenz rechtssicher aufstellen will, kommt an der Frage nach der Beglaubigung nicht vorbei.

Zusammengefasst

Heidenheim an der Brenz gehört zum Zuständigkeitsbereich von Landkreis Heidenheim. Dort beglaubigt die Betreuungsbehörde Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zum bundeseinheitlichen Satz von 10 Euro.

Welche Behörde zuständig ist

Betreuungsbehörden gibt es rund 330-mal in Deutschland, jeweils bei einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt. Für Heidenheim an der Brenz ist es Landkreis Heidenheim.

OrtHeidenheim an der Brenz (89517)
Zuständige BetreuungsbehördeLandkreis Heidenheim
BundeslandBaden-Württemberg
OrtsgrößeMittelstadt, rund 50.067 Einwohner

Die Gebühren

Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde10,00 Euro je Beglaubigung (§ 7 BtOG)
Bei nachgewiesener BedürftigkeitIm Einzelfall kann von der Gebühr abgesehen werden
Registrierung im Vorsorgeregister20,50 Euro Grundgebühr, je weiterer Person 2,50 Euro
Notarielle BeglaubigungNach Geschäftswert gemäß GNotKG, in der Regel deutlich höher

Der Ablauf

  1. Entwurf erstellen und dabei entscheiden, ob eine Bereichsbeschränkung sinnvoll ist.
  2. Prüfen, ob die Behördenbeglaubigung ausreicht oder wegen Immobilien ein Notariat nötig ist.
  3. Termin bei der Betreuungsbehörde von Landkreis Heidenheim ausmachen.
  4. Zum Termin Ausweis und Dokument im Original mitbringen.
  5. Unterschrift leisten und Beglaubigung erhalten, die Bearbeitung erfolgt im Termin.
  6. Eintrag im Zentralen Vorsorgeregister vornehmen und die Bestätigung aufbewahren.

Für Menschen aus Heidenheim an der Brenz liegt die zuständige Stelle in der Kreisverwaltung. Die freie Wahl der Betreuungsbehörde kann hier praktisch von Vorteil sein.

Praxistipp

Sprich mit der Person, die du bevollmächtigen willst, bevor du unterschreibst. Eine Vollmacht ohne Absprache führt im Ernstfall zu Unsicherheit.

Notar oder Behörde

Die Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde steht bei Vorsorgevollmachten der notariellen Beglaubigung grundsätzlich gleich. Zwei Fälle sprechen dennoch für das Notariat: wenn die Vollmacht Grundstücksgeschäfte abdecken soll und wenn sie über den Tod hinaus wirken muss.

Häufige Fragen

Muss ich zur Betreuungsbehörde in Landkreis Heidenheim?

Nicht zwingend. Nach § 2 Abs. 3 BtOG ist für die Beglaubigung jede Betreuungsbehörde in Deutschland örtlich zuständig, unabhängig von deinem Wohnort.

Beglaubigt die Behörde auch meine Patientenverfügung?

Nein. Die Beglaubigungskompetenz nach § 7 BtOG umfasst Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Eine Patientenverfügung braucht ohnehin keine Beglaubigung, für sie genügt Schriftform nach § 1827 BGB.

Was passiert ohne Vorsorgevollmacht?

Wird eine Vertretung nötig und liegt keine Vollmacht vor, bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer. Das kann auch eine familienfremde Person sein.

Offizielle Quellen

Adressen, Öffnungszeiten und Terminvergabe erfährst du direkt bei der zuständigen Stelle. Wir veröffentlichen bewusst keine Kontaktdaten, die wir nicht laufend prüfen können.

  • Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: vorsorgeregister.de
  • Betreuungsbehörde: Website des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt
  • Zuständigkeitsregelung: § 2 Abs. 3 BtOG, freie Wahl der Betreuungsbehörde

Die hier genannten Gebühren sind bundeseinheitlich geregelt. Abweichungen im Einzelfall und aktuelle Änderungen prüfst du bitte bei der Behörde selbst.

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