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Wunderbar vorgesorgt

Vorsorgevollmacht beglaubigen in Hammerbrook

Hier findest du die Zuständigkeit für Vorsorgedokumente in Hammerbrook und die Gebühren, die dabei anfallen.

Im Kern

In Hammerbrook führt der Weg zur Betreuungsbehörde von Hamburg, Freie und Hansestadt. Die Gebühr liegt bundesweit bei 10 Euro je Beglaubigung, unabhängig davon, welche Behörde du aufsuchst.

Wer ist zuständig

Betreuungsbehörden gibt es rund 330-mal in Deutschland, jeweils bei einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt. Für Hammerbrook ist es Hamburg, Freie und Hansestadt.

OrtHammerbrook (20079)
Zuständige BetreuungsbehördeHamburg, Freie und Hansestadt
BundeslandHamburg
OrtsgrößeKleinstadt, rund 5.069 Einwohner

Kosten im Überblick

Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde10,00 Euro je Beglaubigung (§ 7 BtOG)
Bei nachgewiesener BedürftigkeitIm Einzelfall kann von der Gebühr abgesehen werden
Registrierung im Vorsorgeregister20,50 Euro Grundgebühr, je weiterer Person 2,50 Euro
Notarielle BeglaubigungNach Geschäftswert gemäß GNotKG, in der Regel deutlich höher

Schritt für Schritt

  1. Muster wählen und an die eigene Situation anpassen, pauschale Formulierungen möglichst vermeiden.
  2. Mit der Person sprechen, die bevollmächtigt werden soll, und klären, ob sie die Aufgabe übernehmen will.
  3. Termin bei einer Betreuungsbehörde vereinbaren, nach § 2 Abs. 3 BtOG ist die Wahl frei.
  4. Original und Personaldokument zum Termin mitnehmen.
  5. Beglaubigung entgegennehmen, die Gebühr von 10 Euro wird vor Ort fällig.
  6. Aufbewahrungsort festlegen, der bevollmächtigten Person mitteilen und im Register hinterlegen.

Für Menschen aus einer kleineren Gemeinde bedeutet die Beglaubigung in der Regel einen Weg in die Kreisstadt. Eine Terminabsprache verhindert, dass die Fahrt umsonst war.

Praxistipp

Vereinbare vorher einen Termin. Die Beglaubigung selbst dauert meist nur Minuten, aber ohne Termin kann Wartezeit entstehen.

Notar oder Behörde

Für die meisten Menschen ist die Betreuungsbehörde der richtige Weg. Wer Immobilien besitzt, ein Unternehmen führt oder eine transmortale Wirkung braucht, sollte dagegen ein Notariat aufsuchen.

Häufige Fragen

Was ist mit Immobilien und Grundbuch?

Für Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt ist eine öffentlich beglaubigte Vollmacht erforderlich. Wegen der Begrenzung der Behördenbeglaubigung ist hier der Notar der sicherere Weg.

Gilt die Beglaubigung auch bei meiner Bank?

In der Regel ja. Die Beglaubigungskompetenz der Betreuungsbehörden wurde gerade deshalb eingeführt, weil Vorsorgevollmachten bei Banken oft auf Akzeptanzprobleme stießen.

Beglaubigt die Behörde auch meine Patientenverfügung?

Nein. Die Beglaubigungskompetenz nach § 7 BtOG umfasst Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Eine Patientenverfügung braucht ohnehin keine Beglaubigung, für sie genügt Schriftform nach § 1827 BGB.

Offizielle Quellen

Wo du den Termin buchst und welche Sprechzeiten gelten, steht auf den Seiten der jeweiligen Verwaltung. Diese Angaben wechseln zu häufig, um sie hier verlässlich zu spiegeln.

  • Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: vorsorgeregister.de
  • Betreuungsbehörde: Website des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt
  • Rechtsgrundlage der Beglaubigung: § 7 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)

Die hier genannten Gebühren sind bundeseinheitlich geregelt. Abweichungen im Einzelfall und aktuelle Änderungen prüfst du bitte bei der Behörde selbst.

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