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Betreuungsbehörden in Hamburg

1 Kreis- und Stadtseiten in diesem Verzeichnis. Der gesetzliche Regelsatz für eine Beglaubigung beträgt 10 Euro (§ 7 Absatz 4 BtOG). Landesregelungen können davon abweichen.

Landkreise und kreisfreie Städte

Kreisfreie Stadt Hamburg

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