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Wunderbar vorgesorgt

Vorsorgevollmacht beglaubigen in Horn

In Horn übernimmt die Betreuungsbehörde die öffentliche Beglaubigung von Vorsorgedokumenten. Träger ist Hamburg, Freie und Hansestadt.

Direkt beantwortet

Die zuständige Betreuungsbehörde für Horn sitzt bei Hamburg, Freie und Hansestadt. Eine Beglaubigung kostet dort 10 Euro und wird in der Regel sofort ausgeführt. Du bist an diese Behörde allerdings nicht gebunden.

Wer ist zuständig

In Hamburg, Freie und Hansestadt ist die Betreuungsbehörde für alle zugehörigen Gemeinden zuständig, also auch für Horn.

OrtHorn (22102)
Zuständige BetreuungsbehördeHamburg, Freie und Hansestadt
BundeslandHamburg
OrtsgrößeMittelstadt, rund 37.903 Einwohner

Die Gebühren

Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde10,00 Euro je Beglaubigung (§ 7 BtOG)
Bei nachgewiesener BedürftigkeitIm Einzelfall kann von der Gebühr abgesehen werden
Registrierung im Vorsorgeregister20,50 Euro Grundgebühr, je weiterer Person 2,50 Euro
Notarielle BeglaubigungNach Geschäftswert gemäß GNotKG, in der Regel deutlich höher

Der Ablauf

  1. Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung aufsetzen, etwa mit dem kostenlosen Muster des Bundesjustizministeriums.
  2. Termin bei der Betreuungsbehörde von Hamburg, Freie und Hansestadt oder einer anderen Betreuungsbehörde vereinbaren.
  3. Dokument im Original und gültigen Ausweis mitbringen, eine persönliche Vorsprache ist vorgeschrieben.
  4. Unterschrift vor der Urkundsperson leisten oder die bereits geleistete Unterschrift als eigene anerkennen.
  5. Beglaubigungsvermerk und Amtssiegel erhalten, das geschieht in der Regel sofort im Termin.
  6. Im Zentralen Vorsorgeregister eintragen, damit das Betreuungsgericht das Dokument im Ernstfall findet.

Die Beglaubigung selbst dauert nur wenige Minuten. Der größere Aufwand ist meist die Anfahrt zur Kreisverwaltung.

Praxistipp

Benenne in der Vollmacht eine Ersatzperson. Fällt die erste Vertrauensperson aus, greift sonst doch die gerichtliche Betreuung.

Andere Möglichkeiten

Das Notariat bietet zwei Dinge, die die Behörde nicht leisten kann: eine inhaltliche Beratung zur Gestaltung und eine Vollmacht, die über den Tod des Vollmachtgebers hinaus gilt.

Kurz beantwortet

Was muss ich mitbringen?

Das Vorsorgedokument im Original und einen gültigen Ausweis. Die Unterschrift kann vorab geleistet oder vor Ort in Gegenwart der Urkundsperson gesetzt werden.

Was kostet die Beglaubigung in Horn?

Die Gebühr beträgt bundeseinheitlich 10 Euro je Beglaubigung, geregelt in § 7 BtOG. Bei nachgewiesener Bedürftigkeit kann im Einzelfall darauf verzichtet werden.

Was ist mit Immobilien und Grundbuch?

Für Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt ist eine öffentlich beglaubigte Vollmacht erforderlich. Wegen der Begrenzung der Behördenbeglaubigung ist hier der Notar der sicherere Weg.

Offizielle Quellen

Adressen, Öffnungszeiten und Terminvergabe erfährst du direkt bei der zuständigen Stelle. Wir veröffentlichen bewusst keine Kontaktdaten, die wir nicht laufend prüfen können.

  • Zuständigkeitsregelung: § 2 Abs. 3 BtOG, freie Wahl der Betreuungsbehörde
  • Betreuungsbehörde: Website des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt
  • Rechtsgrundlage der Beglaubigung: § 7 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)

Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Sie ordnet ein, welche Stelle zuständig ist und was üblicherweise zu erwarten ist.

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