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Wunderbar vorgesorgt

Bestattungspflicht

Die in den Landesbestattungsgesetzen geregelte Pflicht naher Angehöriger, für die Bestattung zu sorgen. Sie besteht unabhängig davon, ob jemand Erbe wird oder das Erbe ausschlägt, und ist damit von der Kostentragung zu unterscheiden.

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