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Pflichtteil

Der Geldanspruch naher Angehöriger, die durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und steht Kindern, Ehegatten und unter Umständen Eltern zu. Ein vollständiger Ausschluss ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich.

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