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Wunderbar vorgesorgt

Beurkundung

Die notarielle Aufnahme einer Erklärung in eine Urkunde. Anders als bei der Beglaubigung prüft der Notar dabei auch den Inhalt und belehrt über die Folgen. Bei Immobiliengeschäften und Grundbucheintragungen ist sie in der Regel erforderlich.

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