Rechtliche Betreuung
Die gerichtlich angeordnete Vertretung für Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen können. Sie wird nur angeordnet, wenn keine Vollmacht vorliegt und andere Hilfen nicht ausreichen. Seit der Reform 2023 steht die Selbstbestimmung der betreuten Person stärker im Vordergrund.