Nachlassgericht
Die Abteilung des Amtsgerichts, die für Erbscheine, Testamentseröffnungen und Erbausschlagungen zuständig ist. Örtlich zuständig ist in der Regel das Gericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person.
Die Abteilung des Amtsgerichts, die für Erbscheine, Testamentseröffnungen und Erbausschlagungen zuständig ist. Örtlich zuständig ist in der Regel das Gericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person.