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Wunderbar vorgesorgt

Patientenverfügung

Die schriftliche Festlegung nach § 1827 BGB, welche medizinischen Maßnahmen im Fall der Einwilligungsunfähigkeit gewünscht oder abgelehnt werden. Sie muss konkret formuliert sein, um Ärzte zu binden. Pauschale Formulierungen entfalten nach der Rechtsprechung keine Bindungswirkung.

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