GNotKG
Das Gerichts- und Notarkostengesetz, nach dem sich Notar- und Gerichtsgebühren berechnen. Die Höhe richtet sich nach dem Geschäftswert, also etwa nach Vermögen oder Nachlasswert, nicht nach dem Zeitaufwand.
Das Gerichts- und Notarkostengesetz, nach dem sich Notar- und Gerichtsgebühren berechnen. Die Höhe richtet sich nach dem Geschäftswert, also etwa nach Vermögen oder Nachlasswert, nicht nach dem Zeitaufwand.